Heiraten in der Insolvenz - geht das?

  • 3 Minuten Lesezeit

Ob bei Tinder, in einer Bar oder ganz zufällig beim Einkaufen – die Liebe des Lebens kann einem immer über den Weg laufen und auf einmal ändert sich das Leben. Dieses Glück besiegeln viele mit Ihrer Traumhochzeit. Jedoch müssen sich viele im Zusammenhang mit einer Hochzeit auch mit Ihrer Insolvenz befassen. Viele Schuldner glauben nämlich, dass man während der Insolvenz nicht heiraten darf und Sie deshalb auf Ihren großen Tag bis zu drei Jahre warten müssen. Doch ist das tatsächlich so und was muss man bei einer Hochzeit während der Insolvenz beachten?


Es gibt gute Neuigkeiten: Das Gesetz zeigt sich als Amor, denn das Heiraten ist auch während der Insolvenz möglich. Jedoch läuft es ähnlich wie bei einer Hochzeit von zwei vermögenden Partnern: Es gibt einige Dinge zu beachten, um das Eheleben sorgenfrei genießen zu können.


Haftet der Ehepartner für die Schulden?

Eine Verbindung fürs Leben: Doch gilt das auch für die Schulden? Die Insolvenz und auch die damit verbundenen Schulden betreffen nur den eigentlichen Schuldner und nicht den Partner. Daran ändert sich auch nichts, wenn man den Bund der Ehe eingeht. 

Es gibt jedoch ein paar Kleinigkeiten zu beachten: Es sollten getrennte Konten geführt werden, da der Insolvenzverwalter ein Gemeinschaftskonto pfänden darf, vollkommen unabhängig davon, welcher Ehepartner das Geld einbezahlt hat.



Tipp: Wenn Sie trotzdem ein „gemeinschaftliches Konto“ führen möchten, kann der Ehepartner ohne Schulden ein Konto auf seinen Namen eröffnen und dem anderen Ehepartner eine Vollmacht für dieses Konto erteilen. So können beide Partner Geld ein- und ausbezahlen, eine Pfändung ist nicht möglich.



Auch bei Anschaffungen ist Vorsicht geboten: Gemeinsame Anschaffungen nach der Hochzeit sind grundsätzlich pfändbar. Dies ist jedoch leicht zu umgehen: Besonders wertvolle Gegenstände sollten von dem Ehepartner ohne Schulden erworben werden, was bestenfalls durch Belege festgehalten werden sollte. 

Die Gegenstände vor der Ehe verbleiben auch nach der Eheschließung im Eigentum der jeweiligen Partner, es entsteht kein gemeinschaftliches Eigentum. Auch hier empfiehlt es sich durch Belege oder ähnliches die Eigentumsverhältnisse vor der Ehe festzuhalten.


Der Partner haftet doch: Prozesskosten

Einen kleinen Haken gibt es dann doch: Bei einer Insolvenz entstehen Gerichtskosten und Auslagen, welche grundsätzlich vom Schuldner selbst zu tragen sind. Jedoch sind gemäß § 1360a IV BGB Ehepartner dazu verpflichtet, sich gegenseitig zu unterstützen und dies gilt auch für die Prozesskosten. Der Ehepartner haftet zwar nicht für die Schulden, jedoch kann er verpflichtet sein, die Prozesskosten für seinen Partner vorzuschießen.


Welche Steuerklasse nach der Heirat?

In Deutschland ist die Steuerklasse vom Familienstand abhängig. Ehepaare können dabei zwischen verschiedenen Steuerklassekombinationen wählen. Zum einen können beide Steuerklasse 4 wählen, wenn beide ungefähr gleich viel verdienen. Zum anderen können sie die Steuerklassen 3 und 5 wählen. Dies bietet sich vor allem an, wenn ein Ehepartner mehr verdient, da er in Klasse 3 weniger Abzüge hat.

Es wäre ja somit grundsätzlich vorteilhaft, wenn der Schuldner die Steuerklasse mit den hohen Abzügen wählt. So einfach ist das jedoch nicht: Ohne einen sachlichen Grund darf der Schuldner keine ungünstige Steuerklasse wählen, welche die Gläubiger benachteiligt, ansonsten kann die Restschuldbefreiung versagt werden.


Zum Schluss gibt es noch eine gute und eine schlechte Neuigkeit:

Fangen wir mit den schlechten Neuigkeiten an. Hochzeitsgeschenke sind grundsätzlich pfändbar, dies liegt im Ermessen des Gerichts. Sind Sie als Schuldner jedoch schon in der Wohlverhaltensphase angekommen, so können die Hochzeitsgeschenke nicht mehr gepfändet werden.

Und die gute Neuigkeit zum Schluss: Da Ehepartner gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet sind, steigt das unpfändbare Einkommen des Schuldners. Durch die Hochzeit können Sie somit nicht nur ein Zeichen Ihrer Liebe setzen, sondern Ihnen verbleibt auch noch mehr Gehalt.


Schulden können nicht mit Schulden bekämpft werden!

Falls Sie Schulden haben oder überschuldet sind, dann stecken Sie den Kopf nicht in den Sand. Wir von der Kanzlei Schmidt sind auf Insolvenzrecht spezialisiert und können Sie umfassend auf dem Weg zur Schuldenfreiheit unterstützen und Ihnen behilflich sein. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.




Foto(s): ©Adobe Stock/Andrzej Wilusz


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt

Beiträge zum Thema