Bundesverfassungsgericht: Messdaten im Ordnungswidrigkeitsverfahren einsehbar !

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Hat ein Betroffener bisher Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt und Akteneinsicht beantragt, haben viele Gerichte dies bisher mit der Begründung abgelehnt, dass sich die Messdaten sich grundsätzlich nicht in der Akte befinden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen hat in Verhandlungen vor den Amtsrichtern Freisprüche erreicht, nachdem die Verkehrsbehörden diese Daten nicht einmal den Gerichten und beauftragten gerichtlichen Gutachtern zur Verfügung gestellt haben.

Das Bundesverfassungsgericht stellte  am 16.12.2020 - Az.: 2 BvR 1616/18 –   nun in einer wegweisenden Entscheidung fest, dass diese Weigerung der Herausgabe verfassungswidrig ist.

Das Recht auf ein faires Verfahren gem. Art. 6 MRK wird verletzt, da die Akten der Bußgeldbehörden diese Informationen nicht enthalten. Durch die Einsicht der Daten könnten eventuelle Anhaltspunkte für ein fehlerhaftes Messergebnis gefunden werden. Damit bestünde die Möglichkeit für eine Aufhebung des Bescheids.

Aus Sicht von Rechtsanwalt Christian Steffgen würde mit der Einsicht in die Rohmessdaten eine gutachtliche Vorprüfung ermöglicht. Eine solche Prüfung wird bei regelmäßig durchgeführt. „Wenn eine technische Untersuchung keine Messfehler ergibt, brauche ich auch nicht mit dem Mandanten zu einer Hauptverhandlung anzureisen.“ Dies führt dann auch zu einer Entlastung der Gerichte, da dann Verfahren ohne Messfehler durch Einspruchsrücknahmen erledigt werden können.

Damit werden insgesamt die Rechte des Betroffenen gestärkt und verbessert.

Welche Meßfehler sind denkbar ?

Das Gerät könnte mit falschem Abstand aufgestellt werden oder sich im Lauf der Messung – etwa durch Vibrationen verstellt haben. Es kommt auch vor, dass das Gerät nicht nach der Anleitung, sondern auf – oft bequemere, aber fehlerhafte Weise – vom Beamten eingerichtet wurde.

Manche Geräte kalibrieren sich vor Messbeginn selbst. Fehler und eine fehelende Kontrolle sind aber dennoch denkbar.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Steffgen ist seit 20 Jahren im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert. Er kennt die Rechtsprechung durch ständige Verteidigung an vielen Bußgeldgerichten in Baden-Württemberg und Bayern persönlich. Betroffene können eine kostenlose Ersteinschätzung am Telefon oder per e-mail erhalten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen

Foto(s): Fotolia_97144638_M.jpg

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