Camping in Holland: Erstattung von Mietvorauszahlungen - Klage gegen Duinrell

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1. Das Corona-Problem

Viele Campingfreunde, die in Holland einen Platz für einen Urlaub in der Zeit von März bis 1.7.2020 gebucht haben, konnten bzw. können nicht ihren Urlaub antreten, weil die sanitären Anlagen auf den Campingplätzen bis zum 1. Juli wegen Corona geschlossen sind. Manch ein Betreiber eines Campingplatzes verweigert mit fadenscheiniger Begründung die Erstattung der vorausgezahlten Miete.

2. Die Abwehrstrategie von Duinrell

So blufft Duinrell, ein großer Ferienpark in Wassenaar, damit, dass die Bundesregierung eine Reisewarnung ausgegeben hat. „Deshalb“, so heißt es in einer an die Campingplatz-Kunden am 30.4.20 versandten Mail, „kann Ihr Urlaub in Duinrell leider nicht stattfinden“. Damit verschweigt Duinrell, dass er nicht die versprochene Leistung – Toiletten, Waschgelegenheiten und Duschen – erbringen kann, weil die Sanitäranlagen geschlossen bleiben müssen.

Man darf gespannt sein, mit welchem Argument Duinrell kommt, wenn die Reisewarnung aufgehoben ist.

Duinrell gibt vor, die Kunden würden eine „Gutschrift“ erhalten. Das sieht nach „Geld zurück“ aus.

In der Erläuterung, was mit „Gutschrift“ gemeint ist, heißt es jedoch: die „Gutschrift“ kann nicht storniert werden. Es gibt also kein Geld zurück. Man kann nur umbuchen.

Weiterer Pferdefuß der „Gutschrift“: Sie verfällt, wenn sie nicht bis 31.12.20 in einen Urlaub umgebucht worden ist.

Eine Erstattung der vorausgezahlten Miete lehnt Duinrell ohne Begründung ab.

3. Was können Sie tun?

Fällt Ihr Urlaub in die Zeit von März bis zum 1.7.20, so haben Sie Anspruch auf Erstattung Ihrer Mietvorauszahlung. Sie können klagen.

Alternative: Trotz geschlossener Sanitäranlage den Campingplatz nutzen. Porta Potti nicht vergessen oder sich nicht als „Wildpinkler“ erwischen lassen. Statt unter die warme Dusche in die kalte Nordsee springen. Und das Wasser zum Zähneputzen und Kochen beim Schiffsausrüster kaufen.

4. Was ich getan habe? 

Ich habe die nachstehende (anonymisierte) Klage eingereicht.

Amtsgericht Düsseldorf

Werdener Straße 1

40227 Düsseldorf

02.06.2020 G/u

Klage

Andreas Pommann, Hauptstr. 11, 40474 Düsseldorf

– Kläger –

Prozessbevollmächtigter: Volker Gensch, Rechtsanwalt, Grüner Weg 31, 48599 Gronau (Westf.)

gegen

Duinrell B.V., Duinrell 1, 2242 JP Wassenaar/Niederlande

– Beklagte –

Beantragt wird,

1. die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 299,72 € sowie 115,67 € vorgerichtliche Kosten zu zahlen,

2. gemäß § 331 III ZPO zu verfahren.

Begründung:

1. Der Kläger hat für einen Urlaub vom 29.5. bis 1.6.20 einen Campingplatz auf dem Ferienpark und Erlebnispark Duinrell der Beklagten über deren Webseite (www.duinrell.de) gemietet und die 299,72 € gemäß Buchungsbestätigung vom 13.12.19 bezahlt.

2. Auf der Webseite der Beklagten hieß es vor Beginn der Reisezeit:

„Die Sanitäranlagen auf unserem Campingplatz sind bis zum 1. Juli geschlossen, wenn Sie über eine eigene Sanitäranlage verfügen, sind Sie herzlich willkommen.“

3. Da der Kläger nicht über eine solche Anlage verfügt, hat er die Beklagte aufgefordert, die Miete zu erstatten, was die Beklagte mit Mail vom 15.5.20 abgelehnt hat.

4. Daraufhin hat der Kläger hat die Beklagte mit Anwaltsschreiben vom 29.5.20 zur Erstattung aufgefordert. Dadurch sind vorgerichtliche Kosten lt. Klageantrag entstanden.

5. Der Kläger ist Verbraucher. Die Beklagte richtet sich auf den deutschen Markt aus:

  • Ihre Internetseite hat die Endung „de“.
  • Sie bietet die Möglichkeit, über ihre deutsche Internetseite zu buchen.
  • Sie annonciert bei Google: „Fühl den warmen Sand unter den Füßen, oder mach eine Fahrradtour durch die Dünen. Durch Corona stark begrenzte Anzahl möglich. Sichern Sie sich Ihr Stückchen Natur. 10 Minuten zum Strand.“

Daher gilt deutsches Recht (Rom I Art. 6 Abs. 1 lit b) und das Gericht ist international zuständig (Art. 17 Abs. 1 lit c EuGVVO).

Volker Gensch

5. Wie hat Duinrell auf die Klage reagiert?

Duinrell hat die vorausgezahlte Miete von 299,72 € zwar erstattet, jedoch abgelehnt, die Kosten zu übernehmen.

6. Wie ist die Sache ausgegangen?

Mit Urteil vom 2.10.20 hat das Amtsgericht Düsseldorf Duinrell verurteilt, 96,39 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen sowie die Kosten des Rechtsstreits.

GENSCH – Anwaltsbüro für niederländisches Recht.



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