Ferienhaus in Holland – Rechtstipp 5: Behördliche Nutzungsbeschränkungen

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1. Nutzungsbeschränkungen – (k)ein Investitionsrisiko?

Viele Gemeinden haben Nutzungsbeschränkungen erlassen. Das sind behördliche Maßnahmen, auf die Sie als Käufer keinen Einfluss haben. Damit verfolgen die Gemeinden Ziele, die den Eigentümer eines Grundstücks empfindlich treffen können. Gemeindliche Nutzungsbeschränkungen können dazu führen, dass Ihre Kaufabsicht (Eigennutzung zu Erholungszwecken, Vermietung an Feriengäste oder Eigennutzung als Dauerwohnung) vereitelt wird. Es gilt also ein Investitionsrisiko zu vermeiden.

2. Nutzungsbeschränkungen – welche gibt es?

Wann können Nutzungsbeschränkungen ein Risiko für Ihre Investition in eine Ferienimmobilie in Holland sein? Es gibt verschiedene Arten von Nutzungsbeschränkungen, je nachdem, welches Ziel die Gemeinde verfolgt.

Beispiel 1:

Die Gemeinde will die Verdrängung der ortsansässigen Bevölkerung und die Verödung des öffentlichen Lebens verhindern. Sie erlässt

  • ein Verbot der Zweitwohnung: Das hat zur Folge, dass Sie Ihre Immobilie nicht als Ferienwohnung nutzen dürfen – Sie müssen dauernd in Ihrer Immobilie wohnen oder an einen Dauermieter vermieten.

oder

  • ein Verbot der Vermietung als Ferienwohnung: Das hat zur Folge, dass Sie Ihre Immobilie nur selbst nutzen dürfen oder nur an Dauermieter vermieten dürfen.

Beispiel 2:

Die Gemeinde will verhindern, dass aus einem Ferienhausgebiet eine Wohnsiedlung wird. Sie erlässt

  • ein Verbot der Dauerbewohnung: Das hat zur Folge, dass Sie die Immobilie nur kurzzeitig selbst nutzen oder nur zum kurzfristigen Aufenthalt vermieten dürfen.

3. Nutzungsbeschränkungen – wo zu finden?

Behördliche Nutzungsbeschränkungen finden Sie in Satzungen und Flächennutzungsplänen der Gemeinden.

Mein Rat: Sehen Sie diese Unterlagen vor Unterzeichnung des Kaufvertrags ein, damit der Zweck Ihrer Investition nicht in Gefahr gerät.

GENSCH – Anwaltsbüro für niederländisches Recht.

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