Veröffentlicht von:

Corona - Anordnungen von Schließungen, lohnt sich eine Klage?

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Bundesregierung hat zusammen mit den Bundesländern beschlossen, dass viele Betriebe fast einen Monat wegen des Coronavirus schließen müssen. Daran gibt es starke Kritik. 

 Es ist gut möglich, dass Gerichte die beschlossenen Maßnahmen für rechtswidrig halten. Es wurden bereits andere Maßnahmen von verschiedenen Gerichten gekippt. 

Schließung von Gaststätten, Kneipen, Kosmetikstudios - Rechtmäßigkeit fraglich

Einen wissenschaftlichen Nachweis, dass das Infektionsrisiko in Gaststätten, Kneipen usw. bei Einhaltung der Hygienemaßnahmen höher ist als z.B. im Einzelhandel (der unter Auflagen geöffnet bleiben darf) scheint es nicht zu geben. Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatz und des Verhältnismäßigkeitsprinzips kann sich deshalb ein gerichtliches Vorgehen gegen die angeordnete Schließung lohnen. Denn die Schließungen bedeuten einen erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit der Unternehmer und kann für diese existenzgefährdend sein. Die Berufsfreiheit ist jedoch im Grundgesetz geschützt. Gleiches gilt für den Gleichbehandlungsgrundsatz. Maßnahmen müssen deshalb immer geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein. 

Sind Sie auch durch staatliche Schließungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus betroffen. Dann wenden Sie sich gerne an Piper & Partner Rechtsanwälte Wir helfen schnell und kompetent. Die erste Kontaktaufnahme ist mit keinen Kosten verbunden. Wir gehen gegen Bund, Länder und Kommunen vor und setzen Ihre Rechte zum Beispiel nach dem Infektionsschutzgesetz durch. 




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan Bergmann

Beiträge zum Thema