Veröffentlicht von:

Corona-Homeschooling legt Missbrauch bei sonderpädagogischem Förderbedarf und Inklusion offen

  • 2 Minuten Lesezeit

Sonderpädagogischer Förderbedarf und Inklusion – Missbrauch

Wie ich bereits in zahlreichen Veröffentlichungen dargestellt habe (vgl. bspw. www.sonderpädagogischer-förderbedarf-inklusion.de) gibt es einen erheblichen Missbrauch bei der Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs und der Durchführung der Inklusion. Durch Corona-Homeschooling wird dies nunmehr für den sonderpädagogischen Förderbedarf und Inklusion noch deutlicher.

Bisher war es so:

  • Seit es Inklusion gibt, neigen viele Lehrer dazu, Kinder, die sich nicht nach Schema F verhalten, kurzerhand für nicht beschulbar zu erklären und wollen diese in den sonderpädagogischen Förderbedarf verschieben. Dies betrifft vor allem Kinder mit starker Legasthenie und Dyskalkulie, Kinder mit auditiven Wahrnehmungsstörungen, Hypersensibilität, ADS und ADHS sowie Autismus.
  • Gleichzeitig werden Kinder in Inklusionsklassen meist nur unzureichend gefördert, sodass sie sich zusehends von der Klasse entfernen, anstatt den Rückstand aufzuholen, wie ihnen zuvor oftmals versichert wurde. Kaum ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen schafft den Hauptschulabschluss!

Ich habe Eltern deshalb schon immer gesagt, dass sie genau schauen sollen, wenn ihre Kinder plötzlich als auffällig beschrieben werden und sonderpädagogischer Förderbedarf in den Raum gestellt wird. Und dass sie auch darauf drängen sollen, bei inklusiver Beschulung nicht den Anschluss zu verlieren.

Dies ist naturgemäß schwer, da es oftmals nur tägliche Nuancen sind, die dann aber über einen längeren Zeitpunkt das Kind stigmatisieren oder abhängen!

Corona-Homeschooling offenbart Missbrauch bei sonderpädagogischen Förderbedarf und Inklusion 

Die Corona-Krise und das Corona-Homeschooling haben vielen Eltern nunmehr die Augen geöffnet, wie abgehängt ihr Kind bereits ist, da man plötzlich viel direkter und auch im Vergleich zu anderen den Schulstoff vor Augen hat!

Missbräuchliche Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs

Insbesondere tritt dies bei der missbräuchlichen Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf zutage:

Wie nunmehr aus dem Corona-Homeschooling offen zu Tage tritt, werden die Kinder mitunter schon zuvor vom Klassenverband separiert und erhalten abweichende Schulaufgaben und unterschiedliche Hausaufgaben, bevor überhaupt von sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen die Rede ist. 

Wurden sie bereits im Unterricht abgehängt, ist es für sie naturgemäß sehr schwer, dem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen noch zu entgehen, weil Sonderpädagogen als Gutachter dann sagen werden, dass sie in der Schule ohne Unterstützung nicht mehr hinterherkommen.

Dass so etwas im Heimlichen geschieht, ist ein handfester Skandal, denn die Verordnungen sehen ja Fördermaßnahmen vor, bevor man auf sonderpädagogischen Förderbedarf kommt.

In § 12 Abs. 2 AO-SF NRW heißt es beispielsweise:

(2) Ein Verfahren wird nur dann eröffnet, wenn die Schule dargelegt hat, dass sie alle ihre Fördermöglichkeiten ausgeschöpft hat.

Missbrauch bei der Inklusion:

Und auch im Rahmen der Inklusion wird anlässlich des Corona-Homeschooling deutlicher als zuvor, dass die Schüler vom Klassenverband separiert werden, anstatt sie heranzuführen, damit sie eine Chance auf den Hauptschulabschluss haben.

Nähere Informationen und Links zu weiteren Themengebieten erhalten Sie über meine Website www. anwalt-fuer-schulrecht.com

Rechtsanwalt Andreas Zoller

Anwaltskanzlei Zoller – Anwalt für Schulrecht seit 2007


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Zoller

Beiträge zum Thema