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Sonderpädagogischer Förderbedarf Lernen – Lernbehinderung

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Was ist sonderpädagogischer Förderbedarf Lernen?

Unter dem Begriff sonderpädagogischer Förderbedarf Lernen versteckt sich die früher verwendete Terminologie Lernbehinderung.

Wenn ich Schulämter darauf anspreche, dass sie eine Lernbehinderung feststellen wollen, dann tun sie oftmals empört und sagen, dass es darum ja gar nicht mehr gehe.

Fakt ist allerdings, dass der sonderpädagogische Förderbedarf Lernen vor allem durch Binnendifferenzierung (binnendifferenzierter Unterricht) geprägt ist, d. h., Schüler erhalten einfachere Lernmaterialien als zuvor. Insofern hat sich zu früheren Zeiten der Lernbehinderung nichts verändert.

Der Umstand, dass die Schulämter die Begrifflichkeit in sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen umgeändert haben, mag allerdings dem Umstand geschuldet sein, dass sie neuerdings auch zusehends Kinder in den sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen verschieben wollen, deren IQ oberhalb einer Lernbehinderung liegt und die im schulischen Bereich (nach Meinung der Schule oder mangels Förderung der Lehrer) nicht hinreichend folgen können. Bei solchen Fällen geht es vor allem darum, dass Schulen immer schneller nach sonderpädagogischen Förderbedarf rufen, wenn ein Kind nicht nach Schema F läuft.

Dies hat in der Praxis auch eine Zweiteilung der Fälle mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen zu Folge:

  • Für die Schüler, die tatsächlich Probleme in der Schule haben und dauerhaft keinen Anschluss finden, ist der sonderpädagogische Förderbedarf Lernen und vor allem die Binnendifferenzierung eine erhebliche Erleichterung.
  • Für die Schüler, die einen IQ oberhalb der Lernbehinderung haben und einfach nicht nach Schema F laufen (weil sie bspw. eine starke Legasthenie/Dyskalkulie, eine auditive Wahrnehmungsstörung, Hypersensibilität oder sprachliche Rückstände wegen ein er mehrsprachigen Kindheit oder Autismus haben), stellt dies allerdings ein Riesenproblem dar, da sie eben nicht lernbehindert sind und eigentlich Unterstützung erwarten dürften, anstatt in den sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen abgeschoben zu werden.

Gerade letzter Bereich zeigt, dass sonderpädagogischer Förderbedarf Lernen einen eigentlich leistungsfähigen Schüler schnell in eine Ecke drängen kann, wo er nicht mehr den gesamten Lernstoff erhält!

Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Lernen:

Bei der Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs Lernen wird demnach auch gerne vorschnell vorgegangen, obwohl dies eigentlich nicht so vorgesehen war.

Beispielhaft verweise ich auf § 4 Abs. 2 AO SF NRW:

"Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen besteht, wenn die Lern- und Leistungsausfälle schwerwiegender, umfänglicher und lang dauernder Art sind."

Diese Beschreibung ließe eigentlich eine enge Auslegung erhoffen, denn die Leistungsausfälle sollen ja 

  • schwerwiegend,
  • umfänglich
  • und lang andauernd 

sein.

Damit sollte man demnach den üblichen Missbrauch ausschließen können:

  • Denn wenn man "schwerwiegende" Leistungsausfälle verlangt, dann sollte man sich weiterhin am IQ für Lernbehinderung orientiert, der bei 70–84 liegt und nicht daran, ob jemand im Klassenverband "funktioniert", was ein Lehrer natürlich maßgeblich beeinflussen kann.
  • Denn wenn man von "umfänglichen" Leistungsausfällen spricht, dann kann man eigentlich nicht über Teilleistungsstörungen wie Legasthenie oder Dyskalkulie sprechen.
  • Und wenn man von "lang andauernden" Leistungsausfällen spricht, dann muss man dem Schüler eigentlich erst einmal eine reelle Chance in der Schule geben, anstatt ihn vorschnell in den sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen zu verschieben (mitunter schon vor der Einschulung!).

Die schulrechtliche Praxis sieht leider aber genauso aus, dass die Überprüfungen oftmals nach dem laufen, was die Schule will und abseits von Sinn und Zweck gesetzlicher Normen ablaufen.

Der Missbrauch ist inzwischen schon soweit verbreitet, dass in vielen Inklusionsklassen fast nur noch Schüler sitzen, die  nicht lernbehindert sind, allerdings sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen attestiert erhielten!

Wie kann ich mich gegen die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs Lernen wehren?

Sobald Sie von sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen hören, müssen Sie demnach sofort hellhörig werden. Eigentlich gilt dies bereits zuvor, denn Schulen setzen mit der Absonderung der Schüler vom Klassenverband neuerdings schon viel früher an und wenn dann erstmals von sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen die Rede war, wurden Schüler durch ein binnendifferenziertes Angebot schon von ihrer Klasse entfernt, so dass sie schon vorgezeichnet sind!

Unterschreiben Sie also nichts und stellen Sie keinen eigenen Antrag auf Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf!

Lassen Sie am besten selbst einen IQ-Test mit dem Kind auf privater Ebene durchführen, um selbst einen unbefangenen Eindruck zu haben.

Und wenn die Schule nicht lockerlässt, dann können Sie mich als erfahrenen Anwalt für Schulrecht natürlich kontaktieren, denn je früher man dagegenhält, desto größer die Chance, dass man es in den Griff bekommt!

Sonderpädagogischer Förderbedarf Lernen und Inklusionsklassen

Wer freiwillig oder weil er überrollt wurde, mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen inklusiv beschult wird, sollte vor allem darauf achten, dass die Qualität der sonderpädagogischen Unterstützung stimmt, d. h., der Schüler an die Klasse herangeführt und nicht von dieser weggeführt wird.

Dies aus dem Grunde, um eine Chance zu haben, den sonderpädagogischen Förderbedarf wieder aufheben zu lassen oder zumindest die Chance zu erhalten, später einen Hauptschulabschluss zu erhalten – wobei dies in der Praxis bei inklusiver Beschulung sehr selten ist.

Deshalb rate ich ja auch davon ab, sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen vorschnell zu akzeptieren, da man hierdurch regelmäßig seiner Bildungschancen beraubt wird.

Sonderpädagogischer Förderbedarf Lernen und Förderschule:

Die Sonderschulen für den sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen werden meist als Förderschulen bezeichnet.

Förderschulen besuchen meist nur die Schüler, die sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen freiwillig haben. Auch hier sind die Quoten für einen Hauptschulabschluss mehr als gering.

Wenn man eine geringfügige Chance hierauf haben möchte, muss man auch hier am Ball bleiben, um entsprechendes Lernmaterial zu erhalten.

Nähere Informationen und Links zu weiteren Themengebieten erhalten Sie über meine Website.

Rechtsanwalt Andreas Zoller

Anwaltskanzlei Zoller – Anwalt für Schulrecht seit 2007


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