Cyber-Mobbing: Wie wehre ich mich?

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Cyber-Mobbing - Was ist das eigentlich?

Unter „Cyber-Mobbing“ (auch als „Cyber-Bullying“ oder „Internet-Mobbing“ bezeichnet) versteht man das Diffamieren, Beleidigen, Bloßstellen oder Belästigen anderer Menschen mittels elektronischer Kommunikationsmittel, wie z. B. das Internet oder Mobiltelefone. Über das Internet kann das Cyber-Mobbing z. B. durch die Verwendung von Instant Messaging oder in sozialen Netzwerken und Videoportalen geschehen.

Das besonders verwerfliche am Cyber-Mobbing ist es, dass die Beleidigung oder das Bloßstellen ständig präsent sind. Einmal im Netz befindliche Einträge sind zudem dort ggfls. schwerlich wieder herauszubekommen. Die einzige Möglichkeit der Betroffenen wäre es wohl, auf die Nutzung neuer Medien zu verzichten. Dies ist jedoch in der heutigen medialen Welt nahezu unmöglich und kann auch nicht gewollt sein, hat doch auch der Bundesgerichtshof schon entschieden, dass der Internetzugang auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung ist.

Die Täter des Cyber-Mobbing fühlen sich aufgrund der vermeintlichen Anonymität des Internets oftmals „auf der sicheren Seite“. Dies verunsichert und belastet die Betroffenen zusätzlich, da sie oftmals nicht wissen, wer hinter den Cyber-Mobbing-Attacken steckt. Eine Anonymität im Netz gibt es jedoch nicht, so dass die Täter des Cyber-Mobbings durchaus zu ermitteln sind.

Cyber-Mobbing: Alles andere als ein Kavaliersdelikt!

In jeglicher Hinsicht ist das Cyber-Mobbing alles andere als ein Kavaliersdelikt!

Die Folgen von Cyber-Mobbing können für die Betroffenen eklatant sein, wie es in Cyber-Mobbing-Fällen aus der Vergangenheit der Fall war, die ein tragisches Ende nahmen.

Betroffene von Cyber-Mobbing sind nicht schutzlos!

Die Betroffenen von Cyber-Mobbing-Attacken stehen jedoch nicht recht- und schutzlos da. Den Betroffenen stehen in rechtlicher Hinsicht verschiedene Wege offen, sich gegen Cyber-Mobbing zur Wehr zu setzen.

Zum einen stehen den Betroffenen zivilrechtliche Ansprüche gegen die Täter zu. 

Zum anderen kann das Cyber-Mobbing strafrechtliche Konsequenzen für die Täter zur Folge haben.

Zivilrechtliche Unterlassungs-/Beseitigungsansprüche; Schadenersatz/Schmerzensgeld

In zivilrechtlicher Hinsicht haben die Betroffenen Möglichkeiten, sich gegen Cyber-Mobbing zur Wehr zu setzen. So stellt das Cyber-Mobbing einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar mit der Folge, dass den Betroffenen Unterlassungsansprüche und/oder Beseitigungsansprüche gegen die Täter zustehen.

Darüber hinaus können den Betroffenen Schadenersatz- oder auch Schmerzensgeldansprüche zustehen. Die Höhe dieser Ansprüche richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall, also nach Art und Ausmaß des Cyber-Mobbings.

Auch das Gewaltschutzgesetz sieht die rechtliche Möglichkeit vor, sich gegen Cyber-Mobbing zur Wehr zu setzen. Danach hat ein Gericht auf begründeten Antrag der verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Das Gericht kann insbesondere anordnen, dass der Täter es unterlässt, Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (also z. B. über das Internet), aufzunehmen.

Findet das Cyber-Mobbing in Internetforen statt, so besteht ggfls. gegen den Forenbetreiber ein Anspruch der Betroffenen auf Löschung der diffamierenden oder beleidigenden Foreneinträge.

Strafrechtliche Konsequenzen für die Täter von Cyber-Mobbing

In strafrechtlicher Hinsicht können durch die Täter insbesondere die Tatbestände der Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch), der üblen Nachrede (§ 186 Strafgesetzbuch) oder der Verleumdung (§ 187 Strafgesetzbuch) erfüllt sein. 

Daneben kommen aber auch die Tatbestände der Nötigung (§ 240 Strafgesetzbuch), der Bedrohung (§ 241 Strafgesetzbuch) oder der Erpressung (§ 253 Strafgesetzbuch) mit den entsprechenden Straffolgen für den Täter in Betracht, wobei die Aufzählung dieser Straftatbestände nicht abschließend sein muss. Hier sollten die Betroffenen von Cyber-Mobbing nicht zögern und eine entsprechende Strafanzeige erstatten oder Strafantrag stellen.

Wichtig für alle rechtlichen Möglichkeiten ist es, dass die Betroffenen Beweise sichern, so z. B. durch das Anfertigen von Screenshots oder der Dokumentation des Cyber-Mobbings in zeitlicher Abfolge oder auch durch die Hinzuziehung von Zeugen.

Fazit:

Betroffene von Cyber-Mobbing stehen nicht alleine und auch nicht rechtlos dar. Es gilt, von den Rechten Gebrauch zu machen und sich gegen das Cyber-Mobbing zur Wehr zu setzen. 

Bei Fragen zum Thema Cyber-Mobbing stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Volker Blees

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Informationstechnologierecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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