Dauerstreit um Resturlaub

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Wer kennt es nicht? Im Betrieb ist viel los, es passt nie so richtig Urlaub zu nehmen. Gerade in diesen Zeiten will man evtl. keinen Urlaub nehmen. Wohin sollte man auch fahren? Schon ist das Jahr vorüber, der April des Folgejahres da. Manche haben gar noch 20 Tage Resturlaub. Was jetzt fragen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Alles nehmen? Auszahlen? Mitschleppen und nächstes Jahr dasselbe? Ist der Urlaub gar verfallen? Gerade wenn es schon im Arbeitsverhältnis kriselt, entsteht hierüber Streit.

Zunächst ist streng zwischem gesetzlichem Mindesturlaub und arbeits-/tarifvertraglichem (Mehr-)Urlaub zu unterscheiden.

Beim gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen gilt, dass die Übertragung auf das nächste Kalenderjahr nur statthaft ist, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen oder falls der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor nicht klar dazu aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und/oder wenn er ihn nicht klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraumes  (Ende März) erlischt. Obiges gilt grundsätzlich nur für den gesetzlichen Mindesturlaub. Der Mindesturlaub kann aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes auch nicht ausgezahlt werden. 

Vom gesetzlichen Mindesturlaub unabhängig dürfen Arbeits- oder Tarifvertragsparteien, den darüber hinausgehenden (Mehr-)Urlaub frei regeln. Hier sieht es in der Regel schlechter für den Arbeitnehmer aus, da der Mehrurlaub nicht so streng geschützt ist. Die strengen Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden. Dies ist aber einzelfallbezogen zu prüfen.

Ich denke Ihnen damit eine grobe Übersicht über die Problematik gegeben zu haben. Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine ausführliche Prüfung des jeweiligen Falles notwendig ist, um beurteilen zu können, welche Rechte bestehen. Jeder Arbeitsvertrag und jedes Arbeitsverhältnis ist bekanntlich etwas anders gelagert. Sollten  Probleme auftreten, sollten Sie sich frühzeitig von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in einem Erstberatungsgespräch beraten lassen. Dies um von Anfang an richtig vorzugehen und sich damit Ihre Rechte zu sichern. Dies insbesondere weil es oft um mehrere Tausend Euro geht.

Besser wäre allerdings rechtzeitig die Urlaubsplanung besprechen und Urlaub im Kalenderjahr gewähren/nehmen und erst gar keinen Streit aufkommen lassen.


Mit freundlichen Grüßen

Tim Bendfeldt

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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