Der kleine „Lord“ als Künstlername?

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Wie wäre es mit einem schottischen Lordtitel für nur 38 Euro? Oder mit dem Titel „Lady of Kerry“? Ja, genau, Kerry wie die Butter „Kerrygold“. Beides steht für die Region Kerry in Irland. Für 50 Euro wird man irischer Lord (oder Lady) und für sogar nur 38 Euro wird man Lord in Schottland. 

Und nein, das ist kein Witz. Gleich mehrere Internetseiten werben mit dem Verkauf von Lordtiteln und das Interesse in Deutschland an solchen Titeln ist relativ groß. Doch welchen Vorteil bringen sie und kann man sie in den Personalausweis eintragen lassen?

Was genau kauft man da?

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: „Für die Bezahlung erwirbt man einen kleinen Teil eines Grundstücks. Man wird also Landbesitzer, was auf englisch übersetzt „Lord“ bedeutet. 

Das hat also nichts mit einem Adelstitel zu tun. Die Verleihung solcher ist in Deutschland nicht mehr möglich. Art. 109 WRV beinhaltet, dass Titel nur noch nur noch als Teil des Namens gelten, aber keinerlei „öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes“ mit sich bringen.“

Darf man sich Lord als Adelstitel in den Personalausweis eintragen lassen?

Der irische oder schottische Titel kann nicht als Adelstitel in den Personalausweis eingetragen werden. Er wird in Deutschland nicht mehr verliehen und kann deshalb auch nicht mehr als Künstler- oder Ordensname im Personalausweis eingetragen werden, wie der Bundesgerichtshof und der EuGH kürzlich entschieden hatten. Es ist jedoch möglich, den Titel auf Briefköpfen oder Visitenkarten o.ä. zu verwenden.

Kann ich den Titel als Künstlernamen verwenden?

Im Personalausweis gibt es aber auch das offizielle Feld „Ordens- oder Künstlername“. In dieses kann man sich einen Künstlernamen, der auch „Prince“, „Madonna“ oder „Hella von Sinnen“ lauten kann, eintragen lassen. Dafür muss man gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, dass man unter diesem Künstlernamen in der Öffentlichkeit bekannt ist. 

Das kann zum Beispiel durch eine Mitgliedschaft in einem Verband oder der Künstlersozialkasse, eine Domain, Verkaufszahlen, Zeitungsartikel, Visitenkarten und ähnliches erbracht werden.

Bei Fragen zu Künstlernamen können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/der-kleine-lord-als-kuenstlername


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