Der Nachbarschaftsstreit – von möglichen Ursachen und deren Folgen

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Selten beschäftigen Rechtsanwälte, Schiedsämter sowie Gerichte Streitigkeiten, die wie der Nachbarschaftsstreit derartigen Einfluss auf das körperliche und seelische Wohlbefinden der beteiligten Parteien hat. Denn es geht bei dem sogenannten „Streit am Gartenzaun“ in den seltensten Fällen um objektivierbare Werte, wie zum Beispiel Geld oder andere konkretisierbare Vermögenswerte.

Stattdessen geht es bei dem Nachbarschaftsstreit um die Abwehr eines Angriffs von außen. Wirkt dieser Angriff auf das Eigentum des Grundstückbesitzers oft für außenstehende geringwertig oder ganz und gar kleinlich oder wird der Streit gar als „Prinzipienreiterei“ abgetan, so ist dies für die Betroffenen in den allermeisten Fällen anders. Der Konflikt mit dem jeweiligen Nachbarn wegen Überhangs, dem Leiter- und Hammerschlagsrecht, Lichtrecht, Fensterrecht, dem Grenzverlauf oder Überbau sowie andere Beeinträchtigungen sind für die Betroffenen häufig mit körperlichen und seelischen Auswirkungen verbunden. Diese führen dazu, dass die Nachbarn tatsächlich erkranken, wenn Sie tagaus, tagein unter den so empfundenen Nachbarschikanen leben müssen.

Dass Streitigkeiten um das nachbarliche Zusammenleben kein deutsches Phänomen sind, liegt auf der Hand und im Wesen der westlich geprägten Gesellschaften gegründet, wo es schon immer galt, sein Eigentum gegen Störungen zu schützen. Der Streit um Nachbarrechte ist allerdings keine Entscheidung der Neuzeit. Zwar stammt beispielsweise das hessische Gesetzeswerk (HessNRG) aus dem Jahre 1962, die Regelungen, die dort zusammengefasst sind, stammen oft aus dem BGB, alten deutschen Rechten und Partikularrechten wie beispielsweise Stadtrechten oder Recht einzelner Fürstentümer oder dem Allgemeinen Preußischen Landrecht (ALR). In anderen Bundesländern, wie Bayern gibt es kein Gesetzeswerk (Kodifikation) Hier stammen die Regelungen aus dem BGB sowie dessen Ausführungsgesetz.

Am besten kann ein teilweise generationsübergreifender Nachbarschaftsstreit, der oft keinen Gewinner, sondern nur Verlierer hat beendet oder gar vermieden werden, wenn aus anwaltlicher Sicht mit der angebrachten Behutsamkeit aber auch mit der gebotenen Deutlichkeit und Konsequenz entweder Nachbaransprüche geltend gemacht oder abgewehrt werden.

Gerne werden von mir ergänzende Informationen zum Verfahrensgang zur Verfügung gestellt. Nicht immer ist die Entscheidung der Berufungskammer die angemessene Verfahrensbeendigung.

Foto(s): Peter Schmidt

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