Wasserschaden Gebäudeversicherung Teil IV – Sanierungskosten

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Wasserschadensanierung und die Sanierungskosten

Bei der Bestimmung der Sanierungskosten führt kaum ein Weg an den Wasserschadensanierern der Versicherungen vorbei, denn diese sind regelmäßig richtungsweisend für die Bemessung der Schadenhöhe und damit für Ihren persönlichen Erstattungsanspruch nach einem Wasserschaden. Virulent wird dies insbesondere bei einer fiktiven Abrechnung oder der Instandsetzung in Eigenleistung.

Einschaltung eines Sanierers bei der Wasserschadensanierung

Als Schadenregulierer habe ich nahezu alle großen Wasserschadensanierer der Versicherungen kennengelernt. Exemplarisch seien hier die Firmen Belfor, Sprint, MBS Schadenmanagement, Polygonvatro, Pinguin-System oder auch der Allianz-Handwerkerservice genannt.

Welcher Wasserschadensanierer Ihnen nach einem Wasserschaden empfohlen wird, hängt letztlich davon ab, bei welcher Versicherung Sie versichert sind. 

So empfiehlt die R+V Allgemeine Versicherung AG gerne die Firma Sprint-Sanierung. Die Gothaer Allgemeine Versicherung empfiehlt eher Polygonvatro und bei der Ergo Group AG spielt die konkrete Wahl eines Sanierers eher eine untergeordnete Rolle.

Grundsätzliches zur Wasserschadensanierung über Versicherungen

Grundsätzlich beauftragen Sie die Handwerker oder die Sanierungsfirma mit der Behebung des Wasserschadens. Dies bedeutet, dass ein ganz normales Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Firma entsteht. Aus diesem Vertragsverhältnis folgt sodann, dass Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber der Firma zustehen, ganz so, als ob eine Versicherung gar nicht involviert wäre.

Die Versicherung übernimmt nämlich letztlich nur die Kostentragung hinsichtlich der Sanierungskosten und tritt nicht in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Sanierungsfirma ein.

Dies bedeutet auch, dass Ihnen prinzipiell kein Schadensanierer von einer Versicherung „aufs Auge gedrückt“ werden kann, da Sie das Vertragsverhältnis eingehen und Sie entscheiden darüber, wer letztlich in Ihren vier Wänden tätig wird.

Vorteile der Wasserschadensanierung durch einen Sanierer

Ja, es gibt Vorteile die Wasserschadensanierung durch die großen Schadensanierer bietet. Diese Vorteile liegen nicht nur auf der Seite der Versicherung, sondern diese Vorteile können auch auf der Seite des Versicherungsnehmers liegen.

Ein Wasserschadensanierer kümmert sich nämlich um den gesamten Versicherungsschaden. 

Er sorgt für die Trocknungsmaßnahmen, erstellt Kostenvoranschläge, rechnet per Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung ab und der Wasserschadensanierer weiß um etwaige Dokumentationspflichten, wenn es bei der Behebung des Schadens z. B. zu einer Schadenserweiterung kommt. Eine Koordination der einzelnen Gewerke ist durch Sie nicht notwendig, denn ein Komplettsanierer schickt Ihnen verschiedene Fachfirmen zur Schadensbehebung.

Auch gibt es auf den ersten Blick finanzielle Vorteile für Versicherungen, denn zwischen Versicherungen und Sanierungsfirmen bestehen Preisabsprachen hinsichtlich einzelner Gewerke oder hinsichtlich der Stundeverrechnungsgrundsätze.

So wird bei der Instandsetzung, z. B. von Wänden, nach Quadratmetern abgerechnet. Die Preise sind transparent und nachvollziehbar.

Was ein Vorteil für die Versicherung ist, kann für Sie auch einen Vorteil darstellen. Nämlich dann, wenn Sie den Schaden z. B. selbst beheben wollen und fiktiv abrechnen möchten.

Ich bleibe beispielhaft bei den Tapeten, denn diese müssen entfernt werden, evtl. muss das Mauerwerk desinfiziert werden, die Fläche muss vorbereitet und evtl. gespachtelt werden. Die Fläche muss grundiert werden, es wird tapeziert und es wird mit Dispersionsfarbe gestrichen. Nicht zu vergessen sind die zusätzlichen Arbeiten für das Abdecken von Flächen, das Entfernen und Wiederanbringen von Steckdosen sowie eine Materialpauschale. 

Bei Textiltapeten können hierbei Kosten von bis zu EUR 50,00 netto pro Quadratmeter entstehen.

Nachteile der Wasserschadensanierung durch einen Sanierer

Aber es gibt auch Nachteile, denn vielfach wissen Sie nicht, an welchen Subunternehmer der Auftrag weiter vergeben wird. Es kann also sein, dass Ihnen unbekannte Personen und Firmen den Schaden beheben. Genau dies möchten viele Versicherungsnehmer aber eben nicht.

Keine Versicherung kann Ihnen letztlich garantieren, wer die konkreten Arbeiten ausführt, wer also z. B. Ihre Tapeten entfernt und wieder anbringt.

Eine persönliche Anmerkung erlaube ich mir an dieser Stelle, denn ich halte die Arbeit mit Subunternehmern generell für fragwürdig, denn letztlich führt dies nur zu einer Abschöpfung in der Wertkette, was letztlich bedeutet, dass diejenigen, die die Arbeit ausführen, nicht mehr in dem Umfang entlohnt werden, wie es eigentlich der Fall sein sollte. 

So wird der ungelernte Sanierungsarbeiter, der letztlich mit ca. 40,00 EUR netto die Stunde abgerechnet wird, diesen Betrag nicht annähernd zu Gesicht bekommen. Persönlich würde ich deswegen die Beauftragung von lokalen Handwerken präferieren.

Die Qualität der Wasserschadensanierer ist wie bei jedem Handwerker 

Zur Qualität kann ich Ihnen wirklich keine Auskunft geben, denn wenn Sie über Jahre Schäden besichtigt haben, dann sind Ihnen sämtliche Handwerksfehler geläufig. Es gibt nichts, was es nicht gibt. Ob ein großer Wasserschadensanierer involviert ist oder nicht spielt dabei keine Rolle, denn Fehler passieren bei den Großen sowie bei den Kleinen.

Fehlende Verschlüsse an Wasserleitungen, Malerarbeiten ohne Abdeckarbeiten, falsches Treppenpodest abgerissen, Fußbodenheizung angebohrt (10 Mal), kompletten Hausrat entsorgt oder das Erdreich über Wochen getrocknet, seien hier nur am Rande erwähnt.

Die branchenüblichen Preise der Wasserschadensanierung bestimmen letztlich die Sanierungskosten

Jede Versicherung orientiert sich an den branchenüblichen Preisen der Wasserschadensanierer. Wenn Sie sich aber gegen die Einschaltung eines Wasserschadensanierers entschieden haben, dann werden die üblichen Sanierungskosten anhand dieser Preise überprüft.

Dies bedeutet, dass das absolut legitime Angebot Ihres lokalen Handwerkes mit diesen Preislisten verglichen wird. Es wird also in etwa kalkuliert, ob die Kosten Ihres lokalen Handwerkers mit denen einer Sanierungsfirma übereinstimmen. 

Wenn es zu einer deutlichen Abweichung kommt, dann kann es sein, dass nicht sämtliche Kosten übernommen werden.

Der Umfang der Sanierungskosten nach einem Wasserschaden

Eine der schwierigsten Fragen ist diejenige, die sich auf den Umfang der Sanierungskosten bezieht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich hier keine pauschale Aussage treffen lässt, denn es kommt auf den konkreten Einzelfall an.

Sind noch Ersatzfliesen vorhanden? Können diese nachbestellt werden? Kann die Tapete partiell erneuert werden? Handelt es sich um eine Strukturtapete? Was für ein Estrich ist betroffen? Ist noch Laminat vorhanden? Wie ist das Laminat verlegt? Muss der gesamte Raum gestrichen werden? Gibt es nach der Instandsetzung etwaige farbliche Unterschiede?

All diese Fragen stellen sich bei der Einschätzung des Umfanges der Sanierungskosten.

So kann z. B. ein sauberer und farblicher Schnitt zwischen zwei Räumen dazu führen, dass keine Beeinträchtigung des optischen Empfindens vorliegt, sodass auch keine Erstattungspflicht der Versicherung vorliegt.

In anderen Fällen kann die Einsetzung einer einzelnen Ersatzfliese in einem Raum, zu einer gänzlichen Beeinträchtigung der gesamten Raumwirkung führen, sodass dies keinem Versicherungsnehmer mehr zuzumuten ist und eine Komplettsanierung vorzunehmen ist. Sollte dies nicht gewünscht sein, dann kommt aber immer die Zahlung einer Wertminderung durch die Versicherung in Betracht.

Lesen Sie auch die weiteren Tipps zur Gebäudeversicherung und einem Wasserschaden:

Gerne berate ich Sie, wenn Sie Fragen zur Wasserschadensanierung nach einem Wasserschaden haben. Hierzu zählen auch etwaige Verhandlungen mit Handwerkern und Versicherungen, damit eben die richtige Höhe der Sanierungskosten beziffert werden kann.

Axel Schwier Rechtsanwalt


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