Detektivarbeit in der Türkei

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Als Berufstätigkeit existiert in der Türkei keine detektivische Arbeit. Zwar ist die Ermittlungsarbeit einer juristischen Ermittlungsperson eine Tätigkeit in der man detektivische Arbeit durchführt. Aber dies ist nicht, was man im täglichen Leben als Detekteien nennt. Von einem Detektiv wird die Ermittlung oder Aufklärung einer zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Sache erwartet. Obwohl im realen Leben von den Privatkunden verlangt, darf ein Detektiv keine illegale Ermittlung durchführen. Denn das Recht bzw. die Gesetze binden die Detektive genauso wie jede Rechtsunterworfene. Durch Erteilung einer Vollmacht darf ein Detektiv die Arbeit übernehmen, die von einem Rechtsanwalt oder von der Privatkunde selbst rechtmäßig erledigt werden darf. In betrügerischen Fällen taucht besonders auf, dass die Täter behaupten, dass sie in der Türkei in Untersuchungshaft liegen und gegen ein Entgelt freigelassen werden, oder sie in der Türkei festgenommen wurden und gegen eine Kaution erlassen werden dürften. Diesen Fällen dürfen rechtmäßig geklärt werden. Genauso dürfen Personenfahndung ermittelt werden. Erbenermittlung ist auch eine detektivarbeitsähnliche Tätigkeit. Denn hierbei wird auch durch Beauftragung ermittelt, ob der Erblasser irgendeine Hinterbliebene hat.

Zusammenfassend kann man sagen, dass in der Türkei keine Berufstätigkeit als Detektivarbeit möglich ist. Jedoch darf diese Arbeit gesetzesmäßig von Rechtsanwälten übernimmt und erledigt werden.

Hierbei bieten wir rechtliche Beratung und Hilfe an.


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