Die 5 häufigsten Fehler in der Testamentsgestaltung

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In etwa 90 % aller verfassten Testamente in Deutschland sind inhaltlich verfehlt, widersprüchlich, unklar oder sogar unwirksam. Diese Erfahrung machen wir leider regelmäßig in meiner Kanzlei. 

Wie Sie die fünf häufigsten Fehler bei der Testamentsgestaltung vermeiden, erkläre ich in diesem Artikel.


Das Testament ist ein ganz besonderes Dokument, in dem Sie Ihren letzten Willen niederschreiben. Hier legen Sie fest, wie Ihr Nachlass an Angehörige, Freunde und weitere Begünstigte nach Ihrem Ableben verteilt werden soll.


Hierbei gibt es gewisse Regeln zu beachten. Denn ein unklares Testament hat fatale Auswirkungen, wenn am Tag der Testamentseröffnung die Anweisungen über Ihren Nachlass nicht klar verständlich ausgedrückt und damit nicht richtig umgesetzt werden können. 


Was ist also zu beachten?


 1. NAMENTLICHE NENNUNG ALLER ERBEN

Damit das Nachlassgericht einen Erbschein ausstellen und somit den oder die Erben ermitteln kann, müssen diese klar verständlich im Testament genannt werden. Am besten werden die bedachten Personen immer namentlich benannt, damit es zu keinen Verwechslungen kommen kann.


Empfehlung: Ihre Erben sollten klar und deutlich im Testament genannt werden. Am besten erreichen Sie dies durch die Nennung der Erben mit vollem Namen. Nur so kann das Testament korrekt ausgelegt und können letztendlich Streitigkeiten vermieden werden.


2. ÜBERTRAGUNG BESTIMMTER GEGENSTÄNDE ODER GELDSUMMEN

Oftmals werden konkrete Gegenstände oder bestimmte Geldsummen an einzelne Personen übertragen. Da Testamente oft erst Jahre nach deren Erstellung in Gebrauch kommen, sind bestimmte Gegenstände oder Geldsummen in vielen Fällen gar nicht mehr im Nachlass enthalten, weil sie bspw. verkauft, weiterverschenkt oder schlichtweg ausgegeben worden sind.

Selten enthalten Testamente eine Alternativregelung für solche Fälle. Dies kann leicht zu Unmut bei dem Bedachten und damit zu Streitigkeiten führen.


Empfehlung: Benennen Sie Gegenstände nur, wenn Sie sich sicher sein können, dass diese in Ihrem Nachlass enthalten bleiben. Andernfalls fügen Sie noch eine Alternativregelung hinzu, die in diesem Fall eintritt. Anstatt einer konkreten Geldsumme sollten Sie besser Quoten verteilen.


3. NENNUNG VON ERSATZPERSONEN

Haben Sie eine bestimmte Person als Erben benannt, welche jedoch das Erbe nicht antreten kann und gleichzeitig keine Ersatzperson festgelegt, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Genau das jedoch soll durch die Erstellung eines Testaments verhindert werden.


Empfehlung: Setzen Sie Ersatzpersonen ein und stellen sicher, dass mindestens eine Person namentlich als Erbe eingesetzt werden kann.


4. UNTERSCHIEDLICHE VERSIONEN IM UMLAUF

Liegen zum Todeszeitpunkt mehrere gültige Testamente vor, ist oft nicht klar, wie sich die unterschiedlichen Versionen ergänzen oder ausschließen.


Empfehlung: Sollten Sie mehrere Versionen Ihres Testaments erstellen, so stellen Sie klar, welche Abschnitte aus vorangehenden Testamenten bestehen bleiben, gestrichen, bzw. durch die neuere Version ergänzt werden sollen. Versehen Sie zudem jedes Testament mit einem Datum, damit das Nachlassgericht verschiedene Versionen zeitlich einordnen kann.


5. BINDUNGSWIRKUNG IM GEMEINSCHAFTLICHEN TESTAMENT

Bei einem gemeinschaftlichen Testament kann der überlebende Ehegatte grundsätzlich viele Regelungen für den zweiten Todesfall nicht mehr abändern. Dies ist vielen Ehepaaren allerdings nicht bewusst. Sollte daher der überlebende Ehepartner ein eigenes Testament erstellen, so kann dieses oft nicht berücksichtigt werden, da die Regelungen des gemeinschaftlichen Testaments für ihn bindend sind und nach dem Ableben des Partners nicht mehr geändert werden können.


Empfehlung: Wollen Sie dem überlebenden Ehepartner die Möglichkeit zur Abänderung von Teilen des Testaments einräumen, so muss diese Befugnis klar formuliert und in das gemeinschaftliche Testament aufgenommen werden.


Sie sehen, es bestehen einige Hürden bei der Testamentserstellung – besonders, wenn Sie Ihr Testament ohne juristische Unterstützung selbst verfassen. Gerne unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Verfassung Ihres letzten Willens - nehmen Sie doch gleich Kontakt mit mir auf.




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