Verhinderung eines Fahrverbots bei Ordnungswidrigkeiten

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Das Fahrverbot

Das Fahrverbot gehört gerade für Berufskraftfahrer, Selbstständige, aber auch für Familien mit Kindern oft zu den schwersten Folgen einer Ordnungswidrigkeit. Während die Geldstrafen, abgesehen von Extremfällen, bei einer Geschwindigkeitsmessung noch verhältnismäßig gering sind, fällt ein Fahrverbot, neben den bekannten „Punkten in Flensburg“, schwerer ins Gewicht. Was jedoch, wenn eine Messung rechtlich nicht angreifbar ist? Lohnt sich ein isoliertes Vorgehen gegen das Fahrverbot?

Zunächst ist ein Fahrverbot in verschiedenen Situationen, beispielsweise bei „Wiederholungstätern“ oder Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 41 km/h, als Regelfall vorgesehen. Dieses dauert 1-3 Monate. Jedoch ist hier anzumerken, dass der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog, aus welchen sich auch das Fahrverbot ergibt, zwar eine Richtlinie für Verwaltungsbehörden und Richter ist, jedoch auch die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden müssen.

Im Einzelfall spielt, aus meiner Erfahrung als Verteidiger, in zahlreichen Ordnungswidrigkeitenverfahren sowohl die Motivation der Geschwindigkeitsüberschreitung, als auch die Auswirkung des Fahrverbots für den Betroffenen eine Rolle. Insbesondere bei Berufskraftfahrern oder Inhabern von kleinen Betrieben lässt sich daher oftmals ein Fahrverbot verhindern.

Steht die Verhinderung eines Fahrverbots an, ist die Einschaltung eines spezialisierten Verteidigers mehr als sinnvoll. Dieses liegt insbesondere an der uneinheitlichen amtsgerichtlichen Rechtsprechung und den hohen Anforderungen, welche obergerichtlich an entsprechende Entscheidungen gestellt wird.

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