Diskriminierung & Kündigung: Wann endet ein Arbeitsverhältnis?

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Diskriminierung & Kündigung: Wann endet ein Arbeitsverhältnis?

Eine ursprünglich aus Polen stammende Hilfsköchin war bei der Beklagten beschäftigt und wurde zunehmend von ihrem unmittelbaren Vorgesetzten unter Druck gesetzt und im Zusammenhang mit der Arbeitseinteilung benachteiligt. Häufig kamen Äußerungen hinzu, in denen der unmittelbare Chef auf ihre polnische Herkunft in herabsetzender und beleidigender Weise Bezug nahm.

Der Produktionsleiter wurde für einen Zeitraum von drei Monaten versetzt und kam es nach seiner Rückkehr dazu, dass aufgrund eines schriftlichen Ansuchens des Küchenleiters die Beklagte gekündigt wurde.

Die Vorinstanzen sahen das Vorliegen einer Diskriminierung der Klägerin wegen ethnischer Zugehörigkeit bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als gegeben an und gaben ihrer Kündigungsanfechtung statt. Der Oberste Gerichtshof trat dieser rechtlichen Beurteilung bei und wies die außerordentliche Revision der Beklagten zurück.

Merkmal der ethnischen Zugehörigkeit sind somit nicht vom Bestehen tatsächlicher Unterschiede abhängig ist. Es genügt die herabsetzende Bezugnahme auf die ausländische Herkunft einer Arbeitnehmerin.

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