Diskriminierung von Frauen im Job: SO setzen Sie Ihre Ansprüche durch

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Der Equal-Pay-Day fand in diesem Jahr, in 2023, kurz vor dem internationalen Frauentag Anfang März statt. Bis zu dem Tag haben Frauen, vergleicht man ihre Arbeitsleistung mit der ihrer männlichen Kollegen, quasi umsonst gearbeitet. Tatsächlich wird in der Bundesrepublik das Diskriminierungsverbot wohl am häufigsten durch Ungleichbehandlungen bei der Entlohnung von weiblichen Arbeitskräften verletzt.


Dagegen können sich Arbeitnehmerinnen mithilfe des Arbeitsrechts wehren. Der Arbeitsrechtsexperte Alexander Bredereck zeigt anhand eines aktuellen Gerichtsurteils, wie einfach sich Gehalts- und andere Schadensersatzansprüche wegen Diskriminierung gerichtlich durchsetzen lassen.


Zwar fand der Fall vor dem Verwaltungsgericht statt, von einem Arbeitsgericht wäre er aber genauso entschieden worden.


Die ehemalige Bürgermeisterin der Stadt Müllheim hatte wegen Diskriminierung geklagt, weil sie weniger verdient hatte, als ihre männlichen Vorgänger und ihr Nachfolger in diesem Amt.


Vor Gericht brauchte sie nur das zu belegen und es fand eine sogenannte Beweislastumkehr statt. Die Gegenseite musste dann nachweisen, dass sie die Bürgermeisterin mit ihrer ungleichen Entlohnung nicht diskriminiert hatte. Das ist hier, wie in vielen solchen Fällen, nicht gelungen, so dass die Bürgermeisterin den Prozess gewann und ihre Ansprüche weitgehend durchsetzen konnte.


Fachanwaltstipp für Arbeitnehmerinnen: Liegen Indizien vor, die eine Diskriminierung wegen des Geschlechts bei der Entlohnung nahelegen, haben Sie gute Chancen auf Gehaltsnachzahlung und andere Schadensersatzansprüche, sowie auf eine zusätzliche Entschädigungszahlung.


Das könnte der Fall sein, wenn Sie als einzige Frau im Team für die gleiche Arbeit weniger bekommen als Ihre männlichen Teamkollegen oder wenn Sie, wie die Bürgermeisterin im oben genannten Gerichtsprozess, weniger verdienen als ihre männlichen Vorgänger auf demselben Posten.


Wissen Sie etwas über das Gehalt ihrer Kollegen, und kann sich daraus ein solches Indiz ergeben, rate ich zuerst zu einem anwaltlichen Beratungsgespräch. Von einem spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht erfahren Sie, ob Ihnen Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zustehen und wie sie diese vor Gericht durchsetzen können.


Verdienen Sie weniger als Ihre männlichen Kollegen? Werden Sie wegen Ihres Geschlechts (oder Alters) am Arbeitsplatz diskriminiert? Wollen Sie wissen, welche Ansprüche Sie deshalb gegen Ihren Arbeitgeber haben?


Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zu Ansprüchen wegen Diskriminierung, sowie zum Kündigungsschutz und zur Höhe der Abfindung.


Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. Seit vielen Jahren vertritt er zudem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.


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