DSGVO: Aktuelle Abo-Falle? – Fax der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale – Keine offizielle Behörde

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Aus der Vergangenheit durchaus bekannt sind Schreiben von dubiosen Registereintragsgesellschaften, die mit mindestens sehr fragwürdigen Mitteln und Formulierungen Ihre Vertrags-Formulare so gestalten, als würden diese von einer offiziellen Behörde stammen.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als neuer Aufhänger

Die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale, Lehnitzstrasse 11, 16515 Oranienburg versendet mit heutigem Datum (01.10.2018) eine Nachricht mit der Betreffzeile „Eilige Fax-Mitteilung“ zur „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ an Gewerbetreibende und Unternehmen.

Schon dieser Verwendungszweck kann in die Irre führen, wird doch die Außenwirkung einer offiziellen und verpflichtenden Datenerhebung erzeugt. Die Gestaltung von Briefkopfanschreiben lassen auch nichts Gegenteiliges vermuten: Man scheint eher ein offizielles Behördenschreiben in Händen zu halten als ein de facto vorliegendes Werbeschreiben.

Aber noch nicht genug: Im ersten Satz des Anschreibens wird ausgeführt: „(…) um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen, bitten wir, das beigefügte Formular auszufüllen und bei Annahme unterschrieben bis zum (…) an die EU-weite Zentrale Faxstelle: (…) zu senden.“

Es wird der Eindruck erzeugt, als habe der Empfänger eine Pflicht, das beigefügte Formular zurück zu senden. Die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale ist keine offizielle Behörde oder Einrichtung, sondern ein privater Anbieter für Dienstleistungen wie Musterformulare, Checklisten, Datenschutz-Mustertexte etc.

Wird das Formular unterschrieben zurückgesendet, schließt der jeweilige Unterzeichner zunächst ein Abonnement für drei Jahre zu einem Jahrespreis von 592,62 EUR (498,- EUR netto zzgl. Mwst.) ab: Er verpflichtet sich somit zur Zahlung von insgesamt 1.777,86 EUR.

Unsere Einschätzung

Ob man ein solches „Angebot“ beziehen möchte, muss natürlich jeder selbst entscheiden. Quantität und Qualität der inbegriffenen Unterlagen sind uns mangels Prüfung noch unbekannt.

Aber: Sie haben keine Pflicht zum Unterzeichnen und zur Rücksendung dieses Formulars.

Auch sollten Sie prüfen, ob Sie überhaupt das zu einem Preis von 1.777,86 EUR bepreiste „Datenschutzpaket“ benötigen und kaufen möchten. Eine konkrete Bewertung der Unterlagen werden wir veröffentlichen, sobald wir diese zur Kenntnis genommen haben. Aufgrund der Art der fragwürdigen Vermarktung würde ich persönlich von dem Kauf klar Abstand nehmen!

Sie wurden getäuscht?

Falls Sie dieses Formular in der Annahme zurückgeschickt haben, dass es von einer offiziellen Behörde stammt und Sie zur Rücksendung verpflichtet sind, sollte der Vertragsschluss unverzüglich (= sofort!) angefochten werden wegen arglistiger Täuschung!

Wir prüfen derzeit die Möglichkeit zur Einleitung strafrechtlicher Schritte.

Den vollständigen Artikel sowie ständige Aktualisierungen finden Sie ab sofort unter: 

https://e-commerce-kanzlei.de/achtung-dsgvo-abo-falle-daz-datenschutzauskunft-zentrale/

Sind Sie auf dieses Schreiben hereingefallen oder benötigen weitere Hilfe? Dann melden Sie sich gerne bei uns, gerne auch über unser direktes Hilfe-Portal:

https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern/

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand der Bearbeitung: 01.10.2018


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