Ehegattenunterhalt über den Tod hinaus

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Viele geschiedene Unterhaltszahler trauen oft ihren Ohren nicht, wenn sie damit konfrontiert werden, dass der geschiedene Ehegatte selbst nach ihrem Tod die Fortsetzung der monatlichen Unterhaltszahlungen von den Erben verlangen kann.

Beispiel: Herr M. bezahlt an seine geschiedene Ehefrau F Unterhalt von monatlich 1.500 Euro. M. ist wieder verheiratet und hat aus jeder Ehe ein Kind. Als M verstirbt hinterlässt er ein Vermögen von 1.000.000 Euro. Seine jetzige Ehefrau wird Alleinerbin. Den bisherigen Unterhalt muss seine jetzige Ehefrau weiterbezahlen, allerdings nur bis zur Höhe des gesetzlichen Pflichtteilsanspruches von 1/8 des Nachlasswertes, also bis 125.000 Euro.



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