Einige Hinweise zu Auskunftsrechten von Pflichtteilsberechtigten

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Nicht jedes Kind wird von Vater oder Mutter als Erbe eingesetzt. Dann spricht man von Enterbung. Das enterbte Kind ist jedoch nicht rechtlos. Es hat Anspruch auf den Pflichtteil. Um diesen Anspruch beziffern zu können, kann der Pflichtteilsberechtigte ein Nachlassverzeichnis verlangen.

Wie ausführlich muss das Nachlassverzeichnis sein?

Der Auskunftsanspruch wird dadurch erfüllt, dass der Erbe ein privatschriftliches oder notarielles Nachlassverzeichnis erstellt. Der Pflichtteilsberechtigte entscheidet über den Umfang, die Intensität und die Begrenzung, sowie über die Reichweite des Auskunftsverlangens. Das Nachlassverzeichnis muss so ausführlich sein, dass der Pflichtteilsberechtigte den Wert der Gegenstände schätzen oder durch einen Sachverständigen ermitteln lassen kann.

Reicht der Auskunftsanspruch auch ins Ausland?

Wenn der Pflichtteilsberechtigte vermutet, dass der Erblasser Vermögen ins Ausland gebracht hat, um damit seinen Pflichtteilsanspruch zu mindern, entscheidet das Erbrecht des jeweiligen Staates, ob der Erbe dazu verpflichtet ist, dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft zu erteilen.

Trifft den Pflichtteilsberechtigten eine Pflicht, dem Erben Auskunft zu erteilen?

Der Pflichtteilsberechtigte hat nicht nur Auskunftsrechte, sondern auch Auskunftspflichten. Denn die Höhe seines Anspruchs kann sich verringern, wenn er in der Vergangenheit Schenkungen vom Erblasser erhalten hat. Deswegen muss der Pflichtteilsberechtigte den Erben darüber auf Verlangen unterrichten.

Wie kann der Anspruch auf Auskunft durchgesetzt werden?

Wenn der Auskunftsverpflichtete seiner Pflicht nicht oder nicht vollständig nachkommt, kann dies strafrechtlich relevant werden. Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung kann mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Sind Sie pflichtteilsberechtigt und wissen nicht, wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen können? Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht unterstützen Sie gern. Vereinbaren Sie einen Termin über die nebenstehende zentrale Rufnummer in einer unserer Niederlassungen in NRW. 


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