Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg erstritten

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In einem Fall aus dem vergangenen Jahr konnte die Kanzlei AdvoAdvice eine einstweilige Verfügung gegen die American Express Europe vor dem Landgericht Hamburg erstreiten. Hintergrund des Rechtsstreit war ein Schufa-Negativeintrag, welchen die AMEX an die Schufa Holding AG übermittelt hatte.

Business Platin Card führt zu Negativeintrag

Der Betroffene aus Hamburg war in der Vergangenheit als Geschäftsführer einer GmbH tätig und besaß in diesem Zusammenhang eine Business Platin Card der AMEX, ebenso wie der Hauptgeschäftsführer.

Als der Betroffene dann jedoch aus der Gesellschaft ausstieg, wurde er seitens des Unternehmens über keine internen Angelegenheiten mehr informiert, so auch nicht über eine wohl unbezahlte Kreditkartenrechnung.

Erst nach zahlreichen Mahnungen wurde die offene Forderung schließlich durch die Gesellschaft ausgeglichen und an die AMEX überwiesen.

Am Nachmittag desselben Tages erhielt die Gesellschaft ein Schreiben eines Inkassounternehmen. Gleichzeitig wurde dem Betroffenen die fristlose Kündigung der AMEX-Kreditkarte ausgesprochen. Zudem wurde auch noch ein Negativeintrag seitens AMEX an die Schufa Holding AG übermittelt.

Einstweilige Verfügung durch Landgericht Hamburg erlassen

Da der Hamburger zum 01.04.2022 Vorstand werden sollte, dies aufgrund des Negativeintrags nun allerdings nicht mehr zu dem geplanten Zeitpunkt möglich war, meldete er sich in der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB mit dem Auftrag, den unberechtigten Negativeintrag möglichst schnell zur Löschung zu bringen.

Der Anspruch auf Löschung des Eintrages ergab sich zum einen daraus, dass die Forderung mittlerweile bezahlt wurde. Zum anderen betraf die Business Card die Gesellschaft und nicht den Betroffenen selbst.

Da der Betroffene zu dem Zeitpunkt der unbezahlten Kreditkartenrechnung schon längst aus der Gesellschaft ausgestiegen war, musste er folglich auch nicht für die offene Forderung gerade stehen. Ein Eintrag bei der Schufa Holding AG war daher aus Sicht des Rechtsanwalts Dr. Raphael Rohrmoser klar rechtswidrig.

Für einen außergerichtlichen Einigungsversuch hatte der Betroffene aufgrund wirtschaftlicher Probleme allerdings nicht mehr die entsprechende Zeit, sodass Anwalt Dr. Rohrmoser direkt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Landgericht Hamburg am Ort der Niederlassung der AMEX stellte.

Das Landgericht Hamburg erließ bereits 3 Tage später wie beantragt die einstweilige Verfügung gegen die AMEX und verpflichtete diese hierin zum Widerruf des Eintrags bei der Schufa Holding AG.  

Da die AMEX zunächst nicht auf die vom Gerichtsvollzieher zugestellte einstweilige Verfügung reagierte und den Negativeintrag folglich nicht zur Löschung brachte, bedurfte es einer weiteren Aufforderung durch die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin.

Erst danach widerrief die AMEX den Negativeintrag umgehend, sodass dieser schon bald aus dem Schufa-Datenbestand gelöscht wurde.

Zudem gab die AMEX eine Abschlusserklärung ab, in welcher sie sich dazu verpflichtete die Kosten für die Tätigkeit der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB zu übernehmen.

Fazit der Kanzlei AdvoAdvice

Wer schnell handelt kommt oftmals auch schnell zu einem Löscherfolg.

Das Landgericht Hamburg sah gegen den Erlass einer Einstweiligen Verfügung keine Bedenken. Hierbei müssen in der Regel der Verfügungsgrund (Eilbedürftigkeit) und der Verfügungsanspruch (Begründung des Widerrufs) gegenüber dem Gericht mit Einreichung des Antrags nachgewiesen werden.

In jedem Fall ist Eile geboten, um die Frist für den Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung ausschöpfen zu können. Diese beträgt in der Regel nur einen Monat ab Kenntnis des Negativeintrags und ist nicht verlängerbar.


Nutzen Sie daher die Chance, sich an das Expertenteam der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin-Zehlendorf zu wenden, das schon vielfach Negativeinträge zur Löschung bringen und vielen Betroffenen schnell helfen konnte. Verwenden Sie hierzu gerne unsere Telefonnummer 030 921 000 40 oder schicken Sie uns eine Email an info@advoadvice.de.


Gerne können Sie auch direkt über Anwalt.de Kontakt zu Ihren Anwälten und Schufa-Experten Dr. Raphael Rohrmoser und Dr. Sven Tintemann aufzunehmen. 


Hilfreiche Tipps zum Datenschutz und zum Schufa-Recht finden Sie unter https://advoadvice.de/themen/schufa-und-datenschutz oder in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog.


Nähere Informationen zu dem Verfasser des Artikels finden Sie unter https://tintemann.de.

Foto(s): AdvoAdvice

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