Erbschaftsmeldung bei Immobilienvermögen in Italien

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Nach einem Erbfall mit Immobilienvermögen in Italien muss seitens der Erben in Italien eine Erbschaftsmeldung (sog. dichiarazione di successione) eingereicht werden. Häufig wird die einzuhaltende Frist von 12 Monaten nicht eingehalten und es kommt zu hohen Strafgeldern. Es ist demnach unbedingt zu beachten, dass die Erbschaftsmeldung innerhalb von 12 Monaten ab Eröffnen der Erbfolge einzureichen ist. Grundsätzlich ist für die Bearbeitung stets die Steuerbehörde in Italien zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte.

Eine Erbschaftsmeldung ist daher zwingend durchzuführen. Die dadurch entstehenden Steuern und Gebühren sind von dem Erben oder den Erben zu begleichen. Erst nach ordnungsgemäßer Erbschaftsmeldung ist eine Eigentumsumschreibung der Immobilie auf den oder die rechtmäßigen Erben möglich.

Um den formellen Anforderungen der Erbschaftsmeldungen nach italienischem Recht zu genügen, gibt es eine Reihe von Erfordernissen. Darunter der Nachweis der Erbschaft bzw. der Nachweis der Erbengemeinschaft. Hier gilt zu beachten, dass der deutsche Erbschein für italienische Behörden nicht verbindlich und dennoch hilfreich für den Nachweis der Erbeneigenschaft ist. Wesentlich einfacher ist es durch das eingeführte Europäische Nachlasszeugnis geworden. Hierdurch wurde indirekt auch eine Vereinfachung gerade im Rahmen der Erbschaftsmeldung in Italien geschaffen. Dadurch kann die Rechtstellung des Erben nachgewiesen werden, ohne dass es einer besonderen Anerkennung in einem anderen Mitgliedsstaat bedarf. Die Wirkung ist also nicht nur auf Deutschland beschränkt, wie dies beim deutschen Erbschein der Fall ist.

Diesen und einigen weiteren formellen Anforderungen muss eine Erbschaftsmeldung in Italien genügen. Es ist daher sinnvoll, sich frühzeitig um Rat zu bemühen, um die 12-Monatsfrist nicht zu überschreiten und sich Strafzahlungen ausgesetzt zu sehen.



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