Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage an einer Fachhochschule

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Der Bedarf an Akademikern steigt – die Anzahl der Studienplätze leider nicht.

Immer mehr Abiturienten stehen vor dem Problem, dass sie ihren Wunschberuf nicht erlernen können, weil in dem passenden Studiengang nicht genügend Studienplätze vorhanden sind. Je attraktiver ein Studiengang ist, desto höher ist in der Regel der dafür notwendige NC.

Eine immer noch relativ unbekannte Möglichkeit unabhängig vom eigenen Notendurchschnitt einen Studienplatz im Wunschstudiengang zu erhalten ist die Studienplatzklage.

Grundlagen der Studienplatzklage

Im Rahmen der Studienplatzklage behauptet der angehende Student, dass die Universität oder Fachhochschule mehr Studienplätze zur Verfügung hat, als sie verteilt hat. Auf einen dieser nicht verteilten Plätze erhebt der Bewerber dann einen Anspruch. Diesen Anspruch setzt er dann mit den dafür vorgesehenen rechtsstaatlichen Mitteln durch. Hierfür muss er zunächst einen speziellen Zulassungsantrag an die Universität oder Fachhochschule stellen und diesen Anspruch im weiteren Verlauf im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht geltend machen.

Erfolgsaussichten der Studienplatzklage

Die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage hängen nicht (außer in seltenen Ausnahmefällen) von Ihrer Note ab, sondern davon, wie überlaufen der jeweilige Studiengang ist. Dies macht es vergleichsweise schwierig, einen Studienplatz im Fach Medizin oder Tiermedizin einzuklagen, wohingegen die Erfolgsaussichten in Fächern wie Wirtschaftspsychologie oder Wirtschaftsrecht recht hoch liegen. Die Frage nach den Erfolgsaussichten ist immer einer Frage des Einzelfalles. Es kommt darauf an, was Sie wo studieren möchten und wie flexibel Sie in Bezug auf die Wahl der Hochschule sind. Ein auf diesem Gebiet erfahrener Anwalt wird Sie entsprechend beraten.

Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage an einer Fachhochschule

Generell kann man sagen, dass die Erfolgsaussichten der Studienplatzklage an einer Fachhochschule noch besser sind als an einer Universität. In den häufig kleinen Studiengängen wie z. B. Soziale Arbeit, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftspsychologie etc. gelingt es häufig, noch weitere Studenten unterzubringen. Während die Kapazitätsberechnungen in den hoch begehrten Studiengängen wie z. B. Medizin über Jahre bis ins Detail ausgefeilt und gerichtlich überprüft worden sind, hat eine solche akribische Kontrolle häufig an Fachhochschulen noch nicht stattgefunden, so dass sich hier oftmals Ansatzpunkte finden, die es ermöglichen, noch weitere Studenten zum gewünschten Studiengang zuzulassen.

Vorbereitung der Studienplatzklage

Wenn Studienplatzklage für Sie in Betracht kommt, sollten Sie sich an allen Universitäten und Fachhochschulen die für Sie relevant sein könnten im ordentlichen Verfahren bewerben – auch wenn Sie vielleicht glauben, dort sowieso nicht angenommen zu werden. An vielen Hochschulen (nicht an allen) ist eine Voraussetzung einer erfolgreichen Studienplatzklage, sich vorab im regulären Verfahren beworben zu haben. Durch eine weite Fächerung Ihrer Bewerbung halten Sie sich alle Möglichkeiten betreffend eine spätere Klage offen, ohne Kosten zu produzieren.

Nach diesen Bewerbungen setzen Sie sich frühzeitig mit einem Anwalt in Verbindung. Die ersten Fristen für die Einleitung der Studienplatzklage laufen für einige Hochschulen für das Sommersemester bereits Mitte Januar, für das Wintersemester Mitte Juli ab. Wann die Fristen ablaufen, hängt zum einen vom Bundesland ab, in dem die Universität oder Fachhochschule liegt. Zum anderen hängen die Fristen auch von den Verordnungen der einzelnen Hochschule ab. An vielen Universitäten in Niedersachsen z.B. laufen die Fristen für das Sommersemester am 15.04. und das Wintersemester am 15.10. ab, für Fachhochschulen für das Sommersemester am 01.03. und das Wintersemester am 20.09.

Um keine Fristen zu verpassen, sollten Sie sich bereits frühzeitig an einen Anwalt wenden: Dieser kann dann mit Ihnen zusammen besprechen, wie lange Sie noch Zeit haben, an Ihrer ausgewählten Hochschule ein Klageverfahren einzuleiten und ob es für Sie möglich und sinnvoll ist, zunächst die Ergebnisse des regulären Zulassungsverfahrens abzuwarten.

Die Studienplatzklage ist ein häufig unterschätztes Mittel, um ohne Wartezeit den Wunschstudienplatz zu erhalten. In vielen Fällen sind die Erfolgschancen überraschend hoch. Wenn Ihnen ein NC zu Ihrem Berufswunsch im Weg steht, besprechen Sie mit einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt die Erfolgsaussichten Ihrer persönlichen Studienplatzklage.


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