Erneut: Filesharing-Abmahnung durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Leonine Holding GmbH

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Immer wieder vertreten und verteidigen wir Mandanten gegen erhaltene Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München.

Die Kanzlei spricht regelmäßig für ihre Mandanten urheberrechtliche Abmahnungen (Abmahnungen wegen illegalem Filesharing) aus. Dabei vertreten die Rechtsanwälte Waldorf Frommer immer wieder Firmen wie „StudioCanal GmbH“, Warner Bros. Entertainment GmbH und Tele München Fernseh GmbH + Co. Wir haben bereits umfangreich, insbesondere in nachfolgendem Artikel über die Abmahntätigkeit der Kanzlei Waldorf Frommer berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-kanzlei-waldorf-frommer-erhalten-hier-erfahren-sie-die-hintergruende_079082.html

Nun liegen aktuelle mehrere Abmahnungen im Auftrag der Firma Leonine Holding GmbH vor:

Die Abmahnung gleicht sämtlichen, bisher bekannten Abmahnungen. Es handelt sich nach wie vor um Textbausteine. Auch die im Sinne eines Vergleiches angebotenen Zahlungsmodalitäten sind die Gleichen.

Wir raten nach wie vor: Lassen Sie individuell die Sach- und Rechtlage prüfen – handeln Sie nicht unüberlegt !

Unterzeichnen Sie nicht vorschnell eine beigefügte Unterlassungserklärung, da nach wie vor die Gefahr der Vertragsstrafe droht. An eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung sind Sie nämlich grundsätzlich die nächsten 30 Jahre gebunden. Unter Umständen sind Sie nicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und erst recht nicht zum Ausgleich etwaiger Kosten verpflichtet, wenn Sie weder als Täter noch als Verantwortlicher in Betracht kommen.

Die Rechtsprechung hat sich in der letzten Zeit in dem Bereich des Filesharings ganz erheblich weiterentwickelt. Dies kann bei zutreffender Sachverhaltsdarstellung dazu führen, dass Sie unberechtigt in Anspruch genommen werden. In diesem Fall sind dennoch zur Vermeidung einer gerichtlichen Inanspruchnahme die gegnerischen Ansprüche qualifiziert zurückzuweisen. Die Rechtsprechung bietet diesbezüglich eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten, die wir Ihnen gerne aufzeigen werden.

Wir raten nach wie vor dringend zu einer anwaltlichen Vertretung. Nur so können Ihre Ansprüche qualifiziert geltend gemacht werden. Auf Grund zahlreicher Verteidigungen, insbesondere gegen die gleiche Art der vorliegenden Abmahnung, verfügen wir über besondere Erfahrung im Umgang mit der Gegenseite.

Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zeigen wir Ihnen mögliche Reaktionsmöglichkeiten – zögern Sie nicht, uns jederzeit per E-Mail, telefonisch oder aber auch das hier bereit gestellte Kontaktformular zu kontaktieren – wir freuen uns, auch Ihre Rechtsangelegenheit kurzfristig zu Ihrem Vorteil beilegen zu können.

Ihr Philipp Muffert

Rechtsanwalt der RAe Andries & Collegen


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