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Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren im Rahmen der Unfallregulierung

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Auch ohne Rechtsschutzversicherung und eigenen finanziellen Aufwand kann im Regelfall ein Anwalt von einem Geschädigten mit seiner Interessenvertretung beauftragt werden. Eine solche kompetente Vertretung ist aus dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit heraus sinnvoll, um den spezialisierten Schadensachbearbeitern bei den Versicherungen auf Augenhöhe begegnen zu können. Daher werden die Erforderlichkeit eines Anwalts und die Erstattungsfähigkeit seiner Gebühren selbst dann von den Gerichten bejaht, wenn die Haftungslage eindeutig und die Schadenshöhe vermeintlich unstreitig ist.

Das gilt jedoch nicht bei allen Unfällen im Ausland. In etlichen Ländern sind nach der dortigen Rechtslage Anwaltsgebühren nämlich nicht erstattungsfähig.

Auch bei einem eigenen Mitverschulden des Geschädigten kann dieser davon ausgehen, dass ein seriöser Rechtsanwalt das Mandat so interpretiert, dass die – vernünftig betrachtet – durchsetzbaren Schadensbeträge beigetrieben werden sollen. Die Anwaltsgebühren berechnen sich dann nur aus diesem Teil des Schadens, der dann allein den Schaden bildet, sodass die – diesem Streitwert entsprechenden – Gebühren im Idealfall in vollem Umfang von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen sind.

Wenn ein Rechtsstreit vor dem Gericht ausgetragen werden muss, ist das Verfahrenskostenrisiko oft nicht wirklich zuverlässig kalkulierbar. Eine Rechtsschutzversicherung wird dann doch sinnvoll. In diesem Zusammenhang ist es gut zu wissen, dass bestimmte, nicht rechtsschutzversicherte Teile der Rechnung des eigenen Rechtsanwalts, wie Selbstbeteiligung, Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld, bei einem Teilunterliegen letztlich doch von der Rechtsschutzversicherung zu tragen sind, soweit die Erstattungsbeträge des erstattungspflichtigen Gegners zuerst auf diese nicht versicherten Positionen anzurechnen sind. Im Ergebnis bleibt dann der Geschädigte auch in diesem Fall von Kosten befreit, weil ihn das sogenannte Quotenvorrecht gegenüber der Rechtsschutzversicherung bevorzugt.


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