Exportgeschäfte – Vorbereitung und Durchführung von Auslandsgeschäften

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Ob ein Unternehmen Genehmigungspflichten oder Verbote bei seinen Exportgeschäften zu beachten hat, setzt die exakte Kenntnis über seine Ausfuhrgüter voraus. Vor der Ausfuhr muss daher eine ausfuhrrechtliche Klassifizierung durchgeführt werden. Verantwortlich für die Ausfuhr und die Einhaltung der Genehmigungspflichten ist der Ausführer selbst. Er kann sich daher nicht darauf berufen, dass er von der Genehmigungspflicht nicht wusste.

In einem weiteren Schritt ist zu überprüfen, ob ggf. der Käufer oder der Empfänger von Sanktionslisten erfasst wurde. Sollte die Überprüfung ergeben, dass der Käufer oder der Empfänger tatsächlich von einer Sanktionsliste erfasst ist, so führt dies jedenfalls in der Europäischen Union zu einem Lieferverbot. Beachten Sie, dass solche Prüfungen auch bei langjährigen Geschäftskunden durchzuführen und zu protokolieren sind, da diese Sanktionslisten fast täglich angepasst und geändert werden.

Sollten die auszuführenden Güter ausfuhrgenehmigungspflichtig sein, so ist dringend anzuraten, den Verwendungszweck zu überprüfen. Insbesondere im Rahmen militärischer Verwendungen ist dieser Bearbeitungsschritt von enormer Relevanz. Achten Sie ferner darauf, sämtliche Erkenntnisse und Nachfragen stets zu dokumentieren. Diese dienen im Rahmen von Ermittlungsverfahren und behördlichen Nachfragen als entscheidende Be- bzw. Nachweise.

Die Berücksichtigung der zollrechtlichen Vorgaben wird an diesen Stellen lediglich angedeutet. Dies bedarf einer ausführlichen gesonderten Überprüfung. Um sich vor finanziellem Schaden zu schützen, sollte je nach Exportgeschäft schon im Vorfeld – beispielsweise - eine sog. Ausfallversicherung für die Ausfuhr abgeschlossen werden. Einer profunden rechtlichen Vertragsgestaltung kommt gerade bei Auslandsgeschäfte eine besondere Bedeutung zu. Unternehmen sollten sich unbedingt mit der Frage beschäftigen, welche Vertragsklauseln mit dem Kunden vereinbart werden. An dieser Stelle wird auf die wichtige Exportklausel hingewiesen.

Es sollte außerdem darauf geachtet werden, dass sich ein Unternehmen noch vor dem Abschluss eines Exportgeschäfts damit beschäftigen muss, welche weiteren Ausfuhren etwa bei Wartung und Reparatur durchgeführt werden müssen und ob diese durchgeführt werden können.

Gerade im Bereich des Exportrechts sollte eine Beratung nicht ausbleiben.



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