Fahrverbot – das sollten Sie wissen

  • 3 Minuten Lesezeit

Bußgeld und Punkte in Flensburg sind ärgerlich, aber wenn zusätzlich dazu ein Fahrverbot verhängt wird, trifft dies Autofahrer oft besonders hart. Denn viele sind sowohl beruflich als auch im privaten Bereich auf ihren Führerschien angewiesen. Doch wann droht eigentlich ein Fahrverbot, kann ausnahmsweise von dieser Sanktion abgesehen werden und wie lange darf man in solchen Fällen kein Auto fahren? Die Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das Thema Fahrverbot finden Sie hier:

Wann droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot kann bei besonders gravierenden Verkehrsverstößen verhängt werden. Hinzu kommt dann noch ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts 31-40 km/h260 €21 Monat
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts 41-50 km/h320 €21 Monat
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze500 €21 Monat
Qualifizierter Rotlichtverstoßmin. 200 €21 Monat

Quelle: ADAC e.V.

Fahrverbot oder Führerscheinentzug?

Wird ein Fahrverbot verhängt, ist im alltäglichen Sprachgebrauch auch schon mal davon die Rede, dass der Führerschein entzogen wurde. Doch zwischen einem Fahrverbot und einem Entzug der Fahrerlaubnis bestehen gewisse Unterschiede.

Im Falle eines Fahrverbots wird der Führerschein als Dokument für einen bestimmten Zeitraum in amtliche Verwahrung genommen. Während dieser Zeit ist es dem Betroffenen untersagt, Kraftfahrzeuge zu führen. Die Fahrerlaubnis erlischt hingegen nicht. Nach Ablauf des Fahrverbots darf der Betroffene seinen Führerschein abholen und sofort wieder fahren.

Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis hingegen erlischt die Fahrerlaubnis komplett. Nach Ablauf einer bestimmten Zeit muss der Führerschein dann gänzlich neu beantragt werden. Dabei muss der Betroffene unter Umständen eine bestandene MPU nachweisen. Eine solche Sanktion kann jedoch nur im Falle eines begangenen Verkehrsdeliktes, wie Trunkenheit im Straßenverkehr oder Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, angeordnet werden.

Wie lange kann ein Fahrverbot dauern?

Hier muss unterschieden werden: Wird das Fahrverbot aufgrund einer Ordnungswidrigkeit verhängt, ist eine Dauer von ein bis drei Monaten möglich. Im Falle einer begangenen Straftat kann dem Betroffenen über einen Zeitraum von ein bis sechs Monaten das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt werden.

Kann ausnahmsweise von einem Fahrverbot abgesehen werden?

Von einem Fahrverbot kann im Einzelfall ausnahmsweise abgesehen werden, wenn die Maßnahme für den Betroffenen eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Das kann unter Umständen dann angenommen werden, wenn das Fahrverbot die berufliche Existenz des Fahrerlaubnisinhabers unverhältnismäßig gefährden würde. Hier muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, ob für die Dauer des Fahrverbots nicht beispielsweise Urlaub genommen oder im Homeoffice gearbeitet werden kann.

Ein Härtefall kann gegebenenfalls auch dann vorliegen, wenn der Betroffene auf seinen Führerschein angewiesen ist, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen.

Es gilt jedoch zu beachten, dass mit dem Absehen vom Fahrverbot eine Erhöhung des Bußgeldes einhergeht.

Wann beginnt das Fahrverbot?

Ersttäter (innerhalb der vergangenen zwei Jahre wurde kein Fahrverbot verhängt) dürfen den Beginn ihres Fahrverbotes selbst bestimmen. Sie müssen dabei lediglich eine Frist von vier Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids einhalten.

Wiederholungstäter hingegen müssen ihren Führerschein abgeben, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.

Kann das Fahrverbot aufgeteilt werden?

Das Fahrverbot muss immer am Stück absolviert werden und kann nicht über einen längeren Zeitraum hinweg aufgeteilt werden.

Fahren trotz Fahrverbot – mit welcher Strafe ist zu rechnen? 

Wer trotz bestehendem Fahrverbot ein Kraftfahrzeug führt, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis und begeht damit eine Straftat. Das wiederum führt zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Zusätzlich dazu drohen Punkte in Flensburg und ein Entzug der Fahrerlaubnis.

Zu beachten gilt hier, dass, wenn ein allgemeines Fahrverbot für Kraftfahrzeuge jeder Art verhängt wurde, auch keine Mofas oder E-Scooter gefahren werden dürfen. 

Foto(s): stock.adobe.com/studio v-zwoelf

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Florian Schmitt

Beiträge zum Thema