Falsche SCHUFA-Einträge durch die Telekom Deutschland GmbH – sofortige Gegenmaßnahmen erforderlich

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In jüngster Zeit wenden sich zahlreiche Betroffene an uns wegen falscher SCHUFA-Einträge durch die Telekom Deutschland GmbH. Aus heiterem Himmel tauchen plötzlich irgendwelche Forderungen bei der SCHUFA auf, obwohl die Betroffenen keine Zahlungsrückstände haben bzw. teilweise nicht einmal eine Geschäftsbeziehung zur Telekom besteht. Als Betroffener erfährt man meist erst davon, wenn man von der eigenen Bank darüber informiert wird, dass aufgrund eines SCHUFA-Eintrags keine Kreditwürdigkeit mehr besteht. Teilweise führt dies auch dazu, dass plötzlich Kreditkarten nicht mehr funktionieren oder Zahlungsdienste wie Paypal nicht mehr genutzt werden können und generell keine Kredite mehr aufgenommen werden können.

Übrigens haben wir uns mit dem Thema SCHUFA auch in anderen Artikeln schon beschäftigt:

Iin einer solchen Situation sollte man sofort herausfinden, um welchen Negativeintrag bei der SCHUFA es sich handelt. Am schnellsten geht dies über einen Online-Zugang unter www.meineschufa.de. Allerdings erfordert die Anmeldung zunächst die postalische Übersendung einer PIN durch die SCHUFA. Dadurch kommt es zu einigen Tagen Verzögerung.

Gleichzeitig und ergänzend zu dem Online-Zugang sollte man auf jeden Fall eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO über die Internetseite der SCHUFA unter https://www.meineschufa.de/de/datenkopie bestellen. Auch diese Auskunft wird postalisch übersandt. Diese hat jedoch den Vorteil gegenüber der Online-Auskunft, dass darin wirklich sämtliche bei der SCHUFA gespeicherten Daten über die eigene Person mitgeteilt enthalten sind. Nur so erhält man einen vollständigen Überblick über die Situation.

Noch schneller erhält man die wichtigste Information eventuell von der eigenen Bank. Wenn man dort persönlich nachfragt, kann die Bank eventuell den Inhalt und vor allem den Veranlasser des Negativeintrags bei der SCHUFA mitteilen.

Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann katastrophale Folgen haben. Selbst wenn es sich um eine tatsächlich überhaupt nicht bestehende Forderung handelt. Es reichen sogar schon geringe Forderungsbeträge aus. Wenn ein negativer SCHUFA-Eintrag vorhanden ist, zerstört dies unmittelbar die Bonität der eigenen Person. Sämtliche Banken, Zahlungsdienstleister und sonstige Unternehmen die auf Daten der SCHUFA zurückgreifen, werden regelmäßig dazu veranlasst, sämtliche Kredite sofort zu kündigen und keine neuen Kredit zu vergeben. Dies kann zu einer Kettenreaktion führen, welche katastrophale finanzielle Folgen nach sich ziehen kann. Es besteht zwar die Möglichkeit, im Nachhinein einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, jedoch möchte man die äußerst unangenehme Situation plötzlich nicht mehr kreditwürdig zu sein lieber vermeiden bzw. schnellstmöglich in Ordnung bringen.

Deshalb ist sofortiges Handeln geboten. Im Fall der Telekom hilft es wenig, dort telefonisch anzurufen. Erfahrungsgemäß erfolgt entweder überhaupt keine Reaktion oder jedenfalls keine zeitnahe Lösung des Problems. Wir empfehlen in diesem Fall, unmittelbar anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Anwaltskosten muss das Unternehmen tragen, welches den unberechtigten SCHUFA-Eintrag veranlasst hat. Auch eine vorhandene Rechtsschutzversicherung deckt das Kostenrisiko normalerweise ab. Das sofortige Tätigwerden des Anwalts hat den Vorteil, dass dadurch bei der SCHUFA in der Regel kurzfristig erreicht werden kann, dass der betreffende Negativeintrag zumindest vorübergehend deaktiviert wird. Erforderlichenfalls kann der Anwalt auch innerhalb weniger Tage eine einstweilige Verfügung durch das zuständige Gericht herbeiführen. Nach erfolgreicher Beseitigung des unberechtigten Eintrags werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Für Ihre Fragen im Zusammenhang mit unberechtigten SCHUFA-Einträgen stehen wir Ihnen jederzeit gerne telefonisch oder per E-Mail im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung. Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie auf unserer Internetseite https://www.trewius.de/rechtsgebiete/schufa/.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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