Ferienhaus in Holland – Rechtstipp 1: Makler des Verkäufers – dein Freund und Helfer?

  • 2 Minuten Lesezeit

Nein, der niederländische Makler, der Ihnen eine Immobilie zum Kauf anbietet, ist nicht neutral. Er vertritt ausschließlich die Interessen des Verkäufers.

1. Maklerprovision? Nein!

Sie schulden dem Makler keine Provision. Sie haben ihn ja nicht beauftragt. Auch kann der Verkäufer von Ihnen nicht verlangen, dass Sie die Provision seines Maklers übernehmen. Es gilt nämlich das Bestellerprinzip, das Deutschland 2017 bei der Wohnungsvermietung eingeführt hat.

2. Beratung durch den Makler? Fehlanzeige

Der Makler klärt Sie nicht über die örtlichen Marktverhältnisse auf. Daher besteht die Gefahr, dass Sie einen überhöhten Kaufpreis zahlen.

Der Makler legt Ihnen seinen Kaufvertragsentwurf zur Unterschrift vor. Es handelt sich um ein umfangreiches Vertragswerk in niederländischer Sprache – manchmal ist eine nicht verbindliche deutsche Übersetzung beigefügt.

Der Makler versucht, die Haftung des Verkäufers für Umweltschäden auszuschließen, z. B. bei Verwendung von Asbest als Baumaterial oder bei Öltanks im Boden.

Der Kaufvertrag des Maklers sieht keine Auflassungsvormerkung vor. Diese sichert Sie gegen Risiken aus der Sphäre des Verkäufers und sollte daher eine Selbstverständlichkeit sein.

Ich habe noch keinen Kaufvertrag gesehen, in dem der Makler nicht den Notar eingetragen hat, der die Auflassung beurkunden soll. Gut zu wissen, dass der Käufer seinen Wunsch durchsetzen kann. Es gilt nämlich: Wer die Kosten der Beurkundung trägt – das ist meistens der Käufer – darf auch den Notar bestimmen. Als Käufer haben Sie z. B. ein Interesse an einem grenznahen Notar.

GENSCH – Anwaltsbüro für niederländisches Recht.

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