Ferienhaus in Holland – Rechtstipp 2: Kaufpreis – so verhandeln Sie in Holland richtig

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1. Verhandeln statt akzeptieren

Akzeptieren Sie nicht die Kaufpreisforderung des Verkäufers (vraagprijs). Diese liegt häufig über dem Verkehrswert und übersteigt den Preis, den der Verkäufer akzeptieren will. Der Verkäufer ist auf Preisverhandlungen eingestellt, erwartet also ein Gegenangebot.

2. Signale aus dem Internet

Auf der Immobilienplattform www.funda.nl kann man finden, welche Abstriche der Verkäufer bereits von seiner ursprünglichen Kaufpreisforderung gemacht hat und wie lange die Immobilie schon auf dem Markt ist. Hier gilt: Je länger das Verkaufsangebot schon läuft, desto größer die Bereitschaft des Verkäufers, im Preis nachzugeben.

3. Verkehrswert: wie hoch?

Immobilienwerte sind in den Niederlanden keine Black Box. Die Gemeinden setzen jährlich den Verkehrswert (WOZ-waarde) fest. Die Verkehrswerte sind öffentlich und können beim Grundbuchamt eingesehen werden.

4. Aktuelle Verkaufspreise aus der Nachbarschaft

Das Grundbuchamt erteilt auch Auskunft über die Verkaufspreise aller Häuser innerhalb eines begrenzten Gebiets mit Hausnummer, Verkaufsdatum und Kaufpreis (koopsominformatie). Der Vergleich von Häuserpreisen stärkt Ihre Verhandlungsposition.

5. Was hat der Verkäufer bezahlt?

Häufig steht im Grundbuch, was der Verkäufer für die Immobilie bezahlt hat. Wappnen Sie sich daher für die Preisverhandlungen mit einem Grundbuchauszug.

6. Verhandlungschance: persönliche Verhältnisse des Verkäufers

Es lohnt sich, Informationen über die persönlichen Verhältnisse des Verkäufers einzuholen; daraus können Sie Rückschlüsse auf seine Bereitschaft ziehen, im Preis nachzugeben. Praxisbeispiel: Der Verkäufer ist über 80 Jahre und wohnt in der Karibik. Er will seine holländische Eigentumswohnung verkaufen. Dieser Verkäufer will sich offensichtlich altersbedingt aus Holland zurückziehen – Ihre Chance, über den Preis zu verhandeln.

GENSCH – Anwaltsbüro für niederländisches Recht.

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