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Mit welchem Führerschein kann man welchen Anhänger ziehen?

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Mit welchem Führerschein kann man welchen Anhänger ziehen?

Experten-Autor dieses Themas

Zu Beginn des Ratgebers erlauben Sie mir bitte, den Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein kurz zu erläutern, weil es bei meinen Mandanten hier immer wieder zu Missverständnissen kommt: Die Fahrerlaubnis ist ein Verwaltungsakt und der amtliche Nachweis, dass Sie Ihren Führerschein rechtmäßig erworben haben. Wenn Sie so wollen: die Software. Der Führerschein hingegen bestätigt dies und ist das Dokument, das Sie bei sich tragen, also die Hardware. Wenn wir hier im Ratgeber vom Führerschein verschiedener Klassen reden, geht mit diesem natürlich auch immer die nötige Fahrerlaubnis einher. 

Jedes Jahr beginnt mit dem Sommer auch die Hauptreisezeit. Und nicht zuletzt durch die Coronakrise hat das Reisen in den Urlaub mit dem Auto zugenommen. Laut Statistischem Bundesamt haben 2021 mehr als zwei Drittel der deutschen Bevölkerung bei ihren Reisen auf das Auto zurückgegriffen – eine deutliche Steigerung gegenüber 2019. Mit 59 % reiste die Mehrheit mit ihrem Fahrzeug sogar ins Ausland.* Doch wohin mit Koffern, Taschen, Angel, Paddel & Co? Hier schafft ein Anhänger zusätzlichen Stauraum. Dabei gibt es jedoch einige gesetzliche Vorschriften zu beachten. Vor allem die Frage, welche Stützlast – sprich, welches Gewicht auf der Anhängerkupplung Ihres Fahrzeugs lastet – das Auto ziehen darf, ist dabei von großer Relevanz. 

Grundsätzlich benötigen Sie, wenn Sie einen Anhänger ziehen möchten, zumindest den Führerschein der Klasse B. Mit dem Vermerk „B96“ dürfen Sie etwas schwerere Anhänger als mit der reinen Führerscheinklasse B ziehen. Noch mehr Gewicht dürfen Sie mit dem Anhängerführerschein (Klasse BE) fortbewegen. Doch der Reihe nach. 

* Destatis: Für 69 % der Reisen wurde 2021 das Auto als Verkehrsmittel genutzt. Pressemitteilungen, Zahl der Woche Nr. 42 vom 18. Oktober 2022. 

Welcher Anhänger ist mit dem Führerschein der Klasse B erlaubt?

Grundsätzlich ist immer darauf zu achten, dass ein unbeladener Anhänger nicht schwerer ist als der Pkw, der ihn zieht. Wie schwer Ihr Auto ist, sehen Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung. Bei den Anhängern, die mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden können, handelt es sich um die kleinsten Anhänger hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts von Pkw und gezogenem Anhänger. Als Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen Sie: 

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg ziehen oder 

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg ziehen, wenn das Gewicht aus Anhänger und Zugfahrzeug (Ihr Pkw) zusammen nicht mehr als 3500 kg ergibt. 

Welcher Anhänger ist mit dem Führerschein der Klasse B96 erlaubt?

Im Zusammenhang mit Anhängern wird immer wieder vom Führerschein der Klasse B96 gesprochen. Dies ist jedoch etwas irreführend, da B96 keine gesonderte Führerscheinklasse an sich ist. Vielmehr handelt es sich hierbei um die Erweiterung der Führerscheinklasse B durch die Schlüsselzahl 96. Diese Erweiterung wird umgangssprachlich oft auch „kleiner Anhängerführerschein“ genannt. Die Voraussetzung für diese Erweiterung ist die Teilnahme an einer Schulung in einer Fahrschule (Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung). Als Inhaber der Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 96 dürfen Sie: 

  • einen Anhänger ziehen, dessen Gewicht zusammen mit dem Zugfahrzeug (Ihr Pkw) bis zu 4250 kg ergibt. 

Kosten: Für diese Schulung, die oft auch als Tagesseminar angeboten wird, müssen Sie je nach Bundesland mit Kosten zwischen 300 und 500 € rechnen. Die Schulung besteht aus ca. drei Stunden theoretischem und vier Stunden praktischem Unterricht. Eine gesonderte Prüfung erfolgt dabei nicht. Nach erfolgreicher Teilnahme an dieser Schulung wird in der Fahrerlaubnis die Schlüsselzahl 96 vermerkt. 

Welcher Anhänger ist mit dem Anhängerführerschein (Klasse BE) erlaubt?

Der Anhängerführerschein ist eine Ergänzung zum Führerschein der Klasse B. Beim Anhängerführerschein ist zusätzlich zum theoretischen und praktischen Unterricht eine praktische Prüfung erforderlich. Mit dem BE-Führerschein dürfen Sie dann aber auch deutlich schwerere Anhänger ziehen als mit der kleineren Schwester B96. Als Inhaber der Führerscheinklasse BE dürfen Sie: 

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 kg ziehen. 

  • Anhänger ziehen, dessen Gewicht aus Anhänger und Zugfahrzeug (Ihr Pkw) zusammen bis zu 7000 kg ergibt. 

Kosten: Sie können je nach Bundesland mit Kosten zwischen 400 € und 600 € rechnen, zuzüglich ca. 100 € für die Prüfungsgebühren und die Kosten der Prüfungsfahrt. 

Darf man Anhänger überhaupt ohne speziellen Führerschein ziehen?

Diese Frage wird immer wieder gestellt. Die Antwort darauf ist eindeutig: Ja. Sie können selbstverständlich auch ohne einen speziellen Anhängerführerschein einen Anhänger ziehen. 

Mit dem einfachen Führerschein der Klasse B ist dies ohne Weiteres möglich. Wir erinnern uns: Anhänger bis 750 kg, Gesamtgespann aus Anhänger und Pkw ergibt maximal 3500 kg. 

Darf man einen Pferdeanhänger ohne speziellen Anhängerführerschein ziehen?

Auch die Frage, ob man zum Ziehen eines Pferdeanhängers einen speziellen Anhängerführerschein benötigt, taucht immer wieder auf – dasselbe gilt für Boots- und Wohnanhänger. Grundsätzlich ist es auch hier möglich, ohne einen speziellen Anhängerführerschein den Anhänger zu ziehen. 

Aber natürlich kommt es auch dabei wieder auf das Gewicht des Anhängers sowie auf das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns aus Pkw und Zugfahrzeug an. Soll bei der Frage des Pferdeanhängers nur ein Pferd in einem vergleichsweise leichten Anhänger gezogen werden, wird vielleicht der Führerschein der Klasse B noch ausreichen. Bei zwei Pferden könnte dies schon anders aussehen. Um hier auf Nummer sicher zu gehen, würde sich die Führerscheinklasse BE anbieten. Hier darf ja allein schon das Gewicht des Anhängers bis zu 3500 kg betragen. 

Fahren ohne erforderlichen Anhängerführerschein: Droht hier eine Strafe?

Wenn Sie ohne den erforderlichen Führerschein für Anhänger mit einem bestimmten Gewicht unterwegs sind, ist das keine Ordnungswidrigkeit mehr. Vielmehr bedeutet es, dass sie damit eine Straftat nach § 21 Straßenverkehrsgesetz begehen. Wer fahrlässig oder vorsätzlich ein Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten und/oder mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen rechnen. Dabei ist zu beachten, dass Geldstrafen über 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten ins Führungszeugnis eingetragen werden. Sie gelten dann als vorbestraft.  

Weiterhin muss nicht nur der Fahrer mit Konsequenzen rechnen. Auch derjenige, der einer anderen Person einen Anhänger zur Verfügung stellt, ohne sich davon überzeugt zu haben, dass dieser auch im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist, macht sich strafbar. Und auch wenn die erforderliche Fahrerlaubnis vorhanden ist, aber die zulässige Gesamtmasse überschritten wird, weil beispielsweise die Ladung zu schwer ist, drohen Konsequenzen. So werden bei einer Überladung um über 30 % 235 € und ein Punkt in Flensburg fällig. 

Aktuell: Entwurf der vierten EU-Führerscheinrichtlinie wurde vorgelegt

Um die Führerscheinvorgaben in der gesamten EU zu vereinheitlichen, wurde der Europäischen Kommission der Entwurf zur vierten EU-Führerscheinrichtlinie vorgelegt. Darin geht es um die Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2561, der Verordnung (EU) 2018/1724 und um die Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012.Danach könnte es in wenigen Wochen folgende Änderungen geben: 

  • Führerschein soll digitaler werden, auch in der Fahrausbildung 

  • Erhöhung der Gewichtsklasse des Führerscheins der Klasse B auf 4,25 Tonnen 

  • Überprüfen der Fahrtauglichkeit von Autofahrenden ab 70 Jahren im Abstand von fünf Jahren 

  • einheitlichere und transparente Regeln zum Erwerb der Fahrgenehmigung und zur europaweiten Ahndung von Verkehrsverstößen 

  • Verlust der Fahrerlaubnis in der gesamten EU in schweren Fällen (wie Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verkehrsdelikte mit Todesfolge oder schwerer Körperverletzung) 

Wann die vierte Führerscheinrichtlinie in Kraft tritt, ist nicht genau zu sagen. Der Entwurf wird vom Europäischen Parlament in einem Gesetzgebungsverfahren beraten und muss dann in Deutschland mit entsprechenden Maßnahmen in nationales Recht umgewandelt werden. Diese Umwandlung muss innerhalb einer Frist von zwei Jahren erfolgen.

Foto(s): ©Adobe Stock/Voyagerix

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