Für ein Visum muss die Deutsche Botschaft im Heimatland persönlich aufgesucht werden

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Eine 26-jährige Frau aus Afghanistan wollte mit ihrem Kleinkind nach Deutschland ausreisen, um ihren bereits ausgebürgerten Ehemann zu treffen. Für diese Ausreise benötigte sie ein Visum, auszustellen in der Deutschen Botschaft in Kabul. Diese war jedoch wegen der aktuellen politischen Situation völlig überlastet, weswegen die Frau mehr als zwei Jahre (!) auf einen Termin warten musste. Nach der Machtübernahmen durch die Taliban bekam die Frau Bescheid, dass sie nun zur Deutschen Botschaft nach Pakistan reisen müsse, um ein Visum für Deutschland zu beantragen. Der Haken: Sie durfte nicht von Afghanistan nach Pakistan ausreisen. Die Frau stellte daraufhin einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin. Sie erbat einstweiligen Rechtsschutz und argumentierte, die Vorlage ihres Personalausweises und der Heiratsurkunde müsse ausreichen, um ihr ein Visum für Deutschland auszustellen.

Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab. Warum? Es sei prinzipiell ja möglich, in Pakistan zur Deutschen Botschaft zu gehen. Wenn die Antragstellerin dorthin aber gar nicht ausreisen dürfe, dann nütze ihr ein Visum nach Deutschland auch nichts. Zur Antragstellung sei es zudem unerlässlich, persönlich bei der Deutschen Botschaft vorzusprechen, denn bei der Antragstellung würden Fotos gemacht und Fingerabdrücke genommen.  Ohne diese Dokumente gäbe es keine Gewissheit über die Identität der Antragstellerin. In der zweijährigen Wartezeit sahen die Richter keinen Anlass, eine Ausnahme zu machen (VG Berlin, VG 21 L 640/21 V, Beschluss vom 11.01.2022).

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