Geblitzt auf der BAB 24, km 224,285, zw. AS Kremmen – AS Fehrbellin, in FR Hamburg- Fachanwalt hilft!

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie sollen an dieser Messstelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h überschritten haben?

Dann müssen Sie damit rechnen, dass dem Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee innerhalb der nächsten drei bis sechs Wochen ein entsprechender Bußgeldbescheid folgt.

Allerdings  ist hier ein Einspruch mehr als erfolgversprechend, liefern doch die Fehlerquellen des hier verwendeten Messgeräts, eines Einseitensensors vom Typ ESO 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0. die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Der Messbalken des Geräts ist mit fünf Helligkeitssensoren ausgestattet, von denen drei (die beiden äußeren und der mittlere) einen 0,5 m Abstand aufweisen und für die Geschwindigkeitsmessung zuständig sind. Sie messen die Helligkeitsprofile vorbeifahrender Fahrzeuge, speichern und vergleichen diese. Die beiden weiteren (jeweils zwischen den anderen Sensoren liegenden, sind schräg gestellt und ermöglichen eine Abstandsmessung, durch die der Abstand des Sensorkopfes (Messbalken) zu dem gemessenen Fahrzeug bestimmt wird. Mit Hilfe der hieraus gewonnenen Daten kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und letztendlich die Geschwindigkeit berechnet werden.

Allerdings führt diese Messmethode dazu, dass schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs oder der Fahrbahnabgrenzung die Messung zu Ihren Lasten beeinflussen können.

Zahlreiche Messreihen haben ebenfalls nachgewiesen, dass durch das pulsierende Licht moderner LED- Schweinwerfer eine fehlerhafte Datenverarbeitung geschieht, welche unzutreffende Geschwindigkeitsangaben zur Folge hat.

Dieses Ergebnis tritt auch auf, wenn der Sensorkopf, was häufig geschieht, nicht parallel zur Fahrbahn aufgestellt wird.

Der Scanwinkel regelt die Einstellung zur vorhandenen Fahrbahnneigung. Schon eine um ein Grad abweichende Justierung führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Einseitensensoren bedürfen gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO einer gültigen Eichung. Ist diese abgelaufen, wird die gesamte Messung annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Schon diese kleine Aufzählung zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung hier zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema