Geblitzt: BAB 14, aus Richtung BAB 24, i.H. beschädigtes Brückenbauwerk- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Ludwigslust- Parchim wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor? Dann ist die drohende Strafe abwendbar. Denn das hier eingesetzte Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed ist derart fehleranfällig, dass deswegen überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Die Funktionsweise des Geräts beruht auf einem simplen Prinzip. Ausgesandte Strahlen erfassen die Autobahn in einem Bereich von 10 bis 75 Meter. Die darin befindlichen Fahrzeuge reflektieren die Impulse und senden sie zu dem Messsensor zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für diese Strecke benötigten Fahrzeit. Danach wird eine Weg- Zeit- Berechnung durchgeführt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber durch die Länge der Messstrecke kommt es zu einer nicht beabsichtigten Auffächerung der ausgesandten Strahlen und damit zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Selbstverständlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht und zwar so häufig und massiv, dass schon allein wegen dieses Funktionsfehlers etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Sollten sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden, können Schwierigkeiten bei der Zuordnung auftreten, mit der Folge, dass kein sicherer Nachweis möglich ist, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Oft ist auch der Messsensor nicht im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. In der Messakte muss sich ein aktueller Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal befinden. Fehlt dieser, ist die Messung nicht verwertbar. Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen, in welchem die Messfehler nachgewiesen werden.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst selbstverständlich auch die  Beauftragung des Sachverständigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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