Geblitzt: Gem. Bad Segeberg, K 46, Am Wege nach Stipsdorf, Höhe Bushaltestelle- Fehler bei der Messung!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dann lohnt es sich die Messung der Bußgeldstelle des Kreises Bad Segeberg durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn der hier aufgestellte Einseitensensor des Typs ESO 3.0 hat zahlreiche Fehlerquellen, die ein fast sichere Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs sind.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Auf dem Messbalken des Geräts befinden sich fünf Messsensoren, die auf einer Länge von 25 Meter die von dem Fahrzeug verursachten Helligkeitsunterschiede registrieren. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der benötigten Fahrzeit und so auch eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber schon kleinste Helligkeitsreflexe auf der Straße, etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, können die Messung zu Ihren Lasten beeinflussen. Dies gilt auch für das Licht von LED- Scheinwerfern. Grund hierfür ist, dass die Lichtquelle pulsiert, indem das Licht in sehr kurzen Abständen immer wieder ein- und ausgeschaltet wird. Das ist aber für dieses Messsystem ein Problem, weil das Gerät zumindest für die Dauer seiner Messung eine gleichbleibende Helligkeit der gemessenen Fahrzeugteile benötigt, um die Daten verarbeiten zu können. Das LED-Licht verursacht jedoch dunkle und sehr helle Abschnitte, die als Spitzen in den jeweiligen Messkurven auftauchen und so zu einer falschen Berechnung des Geschwindigkeitswerts führen können. Der Messbalken muss außerdem exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft ist der Aufbau aber nicht genau genug. Dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Befinden sich mehrere Fahrzeuge zeitgleich im Messbereich können Zuordnungsschwierigkeiten auftreten. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder fehlt ein Schulungsnachweis für das im Anhörungsbogen benannte Messpersonal, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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