Geblitzt in 10717 Berlin- Kreuzung Bundesalle/Güntzelstraße - Bußgeld vermeiden!

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In diesem Artikel erklärt Rechtsanwalt Andreas Junge die Erfolgsaussichten der Verteidigung  gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot.

Die Strafen eines Bußgeldbescheides können teuer werden.

Nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen jetzt schon bei mehr als 120 km/h  ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 126 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot sowie ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit sowie die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Das "simple" Überfahren einer Ampel bei Rot kosten 90 € und einen Punkt. Ist diese aber schon länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet, sind es 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Aber soweit muss es nicht kommen.

Im Rahmen einer deutschlandweiten Studie zu verschiedenen Messgerätetypen wurde festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung Mängel aufwiesen und 18 % der Bußgeldbescheide formelle Fehler aufwiesen. Sie sehen, die Ursachen für den Erfolg eines Einspruchs können vielfältig sein. 

An dieser Messstelle werden es sehr wahrscheinlich die möglichen Fehlerquellen des verwendeten Messgerätes PoliscanSpeed sein. Dieser Blitzer ist ein Kombinationsmessgerät, welches Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße registriert.

Dieser Blitzer ermittelt die Geschwindigkeit mit Hilfe ausgesandter Laserimpulse. Diese werden auf einer Länge von 10 bis 75 Metern in einem Winkel von 45 Grad ausgestrahlt. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden Sie zum Gerät zurück. Aus den gewonnenen Daten kann die benötigte Fahrzeit bestimmt und letztlich die Geschwindigkeit berechnet werden. Die Kamera reagiert, wenn der zulässige Höchstwert überschritten ist.

Aber gerade die zeitliche Verzögerung zwischen dem Messvorgang und dem Fotografieren, führt zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dies besonders bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern. Dann ist der Bußgeldstelle kein überzeugender Nachweis möglich, dass der Messwert korrekt dem Foto zugeordnet wurde.

Wegen der Länge der Messstrecke kommt es zu einer Auffächerung der Laserimpulse. Der dabei entstehende Signalkegel führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Das führt zu Fehlern bei der Datenverarbeitung und bei mindestens jeder zweiten Messung zu falschen Geschwindigkeitsangaben. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass dieser Serienfehler auch bei Ihrer Messung aufgetreten ist.

Beim Aufbau des Gerätes wird sehr häufig der Scanwinkel falsch eingestellt. Die dadurch bedingten "Schrägmessungen" haben automatisch überhöhte Geschwindigkeitsangaben zur Folge

Falls sich in der Messakte kein Nachweis findet, dass die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden, wird die Messung ebenfalls verworfen.

Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist. Zumindest muss ein Toleranzbereich von 20 % gewährt werden. Dieses kann insbesondere bei einer möglichen Verfahrenseinstellung von Relevanz sein.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist nicht immer fehlerfrei. Die Messgeräte vom Typ PoliScan der Firma Vitronic werden unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen.

Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. 

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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