Geblitzt in 10827, Berlin, Innsbrucker Platz, FR Potsdamer Str.- Hilfe vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten Berlins wirft Ihnen einen Rotlicht oder Geschwindigkeitsverstoß vor? Bevor Sie den drohenden Bußgeldbescheid akzeptieren, lohnt es sich die Messung durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn mit der im Anhörungsbogen verwendeten Bezeichnung "kombiniertes Messgerät" ist ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed gemeint. Dieses ist seit seiner ersten Anwendung für seine Fehleranfälligkeit bekannt. Schon allein aus diesem Grund liegt die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren hier weit über dem Durchschnitt.

Die Messmethode ist einfach erklärt. Es werden kontinuierlich  Laserstrahlen in Bündelform ausgestrahlt. Das ankommende Fahrzeug reflektiert diese und sendet sie an den Blitzer zurück. Dieser kann dadurch die Fahrzeit für die eingegebene Wegstrecke bestimmen und hiermit die Geschwindigkeit berechnen. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Doch schon nach einfachen physikalischen Gesetzen sind hier Fehler vorprogrammiert. Die Bündelform sorgt für eine Ausweitung der Lichtstrahlen. Diese können daher von verschiedenen Karosserieteilen zugleich zurückgestrahlt werden. Der Blitzer registriert sie aber als von einem einzigen Teil reflektiert. Dadurch verfälscht sich die Zeitmessung und somit auch Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen. Bei jeder zweiten Messung ist aus diesem Grund die Geschwindigkeitsangaben falsch.Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler vorliegen.

Gleichfalls kann es zu Problemen bei der Zuordnung kommen. Denn die zeitliche Verzögerung zwischen dem Messvorgang und dem Auslösen der Kamera führt besonders bei Kolonnenfahrten zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugfixierung. Dann ist es nicht sicher nachweisbar, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist nicht immer fehlerfrei. Denn die Blitzer werden unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. Gerade dieses Erfordernis wird nicht immer eingehalten. Gleiches gilt für die fristgerechte Erneuerung der Eichung. 

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Deswegen lässt Rechtsanwalt Andreas Junge für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Auf dessen Grundlage werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehler Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich. 

Foto(s): andreas junge

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