Geblitzt in 12163 Bln. St/ZD, BAB 103, km 3.0/Ri. Unter den Eichen- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin wirft Ihnen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h überschritten?

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden. Neben dem hohen Bußgeld drohen schon ab 21 km/h zuviel ein Punkt und ab 26 km/h kommt ein Fahrverbot von einem Monat hinzu. Dies steigert sich, je höher der vorgeworfene Geschwindigkeitsverstoß. Befindet sich der Betroffene in der Probezeit oder ist er ein Wiederholungstäter kann die Strafe extra erhöht werden.

Doch soweit muss es nicht kommen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist anfechtbar und bei dieser Messstelle kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Als Beweismittel ist "Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät" aufgeführt. Dahinter verbirgt sich, dass Sie mit einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed geblitzt wurden.

Dieser Blitzer ist seit seiner ersten Anwendung stark umstritten und mehrfach von den Fachgerichten ob seiner Wirkungsweise massiv kritisiert.

Die Geschwindigkeit wird mittels ausgesandter Laserstrahlen bestimmt. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messgerät zurückgesandt. Mit den hierdurch gewonnen Daten kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke ermittelt werden. Hieraus wird dann nach einfachen physikalischen Grundsätzen die Geschwindigkeit berechnet. Ein Auslösen der Kamera erfolgt, sobald der Grenzwert überschritten ist.

Allerdings werden bei mindestens 50 % aller Messungen verfälschte Ergebnisse angegeben, deren Ursache verzerrte Rückstreusignale sind. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Bei über der Hälfte aller Messungen werden die relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Damit liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen die Gerätezulassung vor, der zu einem Beweiserhebungsverbot führen kann.

Sehr wichtig ist die exakte Einstellung des Scanwinkels. Dieser regelt die Berücksichtigung der konkreten Fahrbahnneigung. Ungenauigkeiten sind ein sehr häufiger Aufbaufehler. Dieser führt zu sogenannten "Schrägmessungen, deren Ergebnis automatisch zu hohe Geschwindigkeitsangaben sind.

Der Blitzer hat besonders bei Kolonnenfahrten, Überholmanövern und ähnlichen Verkehrssituationen Zuordnungsschwierigkeiten. Dann ist nicht sicher nachvollziehbar, ob die im Schreiben angegebenen Werte tatsächlich zu dem abgebildeten Fahrzeug gehören.

Der Hersteller fordert in seiner Bedienungsanleitung, dass die Beamten vor dem ersten Einsatz an dem Gerät geschult werden sollen. Ist ein solcher Nachweis nicht in der Akte, kann schon aus diesem Grund eine ordnungsgemäße Messung nicht bejaht werden.

Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem hier zuständigen Gericht Berlin- Tiergarten nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Damit hat er die nötige Erfahrung und das Wissen, um Sie optimal zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


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