Geblitzt in Henstedt- Ulzburg, L 75, Kadener Ch., Höhe Usedomer Str.- Rat vom Fachanwalt!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 m/h überschritten haben?

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid des Landrates des Kreises Segeberg teuer werden.

Bei mehr als 20 km/h  zuviel drohen ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot sowie ein Bußgeld von 150,00 € möglich. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit sowie die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Aber soweit muss es nicht kommen. Denn geblitzt wird hier mit einem Einseitensensor des Typs ESO ES 3.0. Dessen gerichtsbekannte Schwächen sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Der Messbalken dieses Blitzers ist mit fünf Helligkeitssensoren ausgestattet, von denen drei (die beiden äußersten und der mittlere) einen 0,5 m-Abstand aufweisen und für die Geschwindigkeitsmessung zuständig sind. Diese Sensoren sind daher auch parallel ausgerichtet. Sie messen die Helligkeitsprofile vorbeifahrender Fahrzeuge speichern und vergleichen diese. Die beiden weiteren (jeweils zwischen den anderen Sensoren liegenden) Sensoren sind schräg gestellt und ermöglichen eine Abstandsmessung, durch die der Abstand des Sensorkopfes ("Messbalkens")  zu dem gemessenen Fahrzeug bestimmt wird. Mittels dieser Daten wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Allerdings können bei diesem Messprinzip schon einfachste Lichtreflexe die Messung negativ beeinflussen. Dies können der Schatten des eigenen oder eines vorbeifahrenden Fahrzeugs oder andere Schattenspiele sein.

Besonders auffällig ist die hohe Fehlerquote bei Messungen von Fahrzeugen mit LED- Scheinwerfern. Weil bei vielen Autos das LED-Licht mehrere Hundert Mal pro Sekunden an- und ausgeschaltet wird (sogenanntes gepulstes Licht), wird die exakte Bestimmung des Umrisses bei Dunkelheit beeinträchtigt und die ermittelte Geschwindigkeit ist daher oft falsch bestimmt.

Wichtig ist die genaue Ausrichtung des Geräts auf die Fahrbahnneigung. Dieses muss mit einer vom Hersteller mitgelieferten Wasserwaage geschehen. Sehr häufig geschehen hier Ungenauigkeiten und dann führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Wird die Kameraposition während der Messzeit verändert, müssen die Messbeamten auch die Fotolinie neu dokumentieren. Findet sich dieses in den Messunterlagen nicht wieder, darf die Messung nicht verwertet werden.

Sollte die Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Büros in Kiel und Berlin sowie eine Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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