Geblitzt in Potsdam, Nuthestr. / Berliner Straße, Geradeausspur, Ri. Behlerstr.- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle Potsdam macht Ihnen einen Rotlichtverstoß zum Vorwurf? War die Ampel schon länger als eine Sekunde Rot, sind als Strafe mindestens ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte und ein Bußgeld von 200,00 € vorgesehen. Doch bei dieser Messstelle wird ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed eingesetzt, welches für seine Fehleranfälligkeit berüchtigt ist. Daher lohnt es sich, mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, denn die Einstellungsquote ist überdurchschnittlich hoch.

Die Messgeräte vom Typ PoliScan der Firma Vitronic werden unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Der Fahrer passiert den Bereich noch bei Gelb, aber das Gerät zeigt schon einen Verstoß an. Den gleichen Effekt haben Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. Hier entstehen die berühmten drei Sekunden, in den viele Autofahrer noch kein Rot sehen, aber trotzdem geblitzt werden. Oft ist hier mangels fristgerechter Wartung die Geräteeichung abgelaufen. In diesen Fällen wird sogar die gesamte Messreihe verworfen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV_ zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit dessen Hilfe wird die Unverwertbarkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Potsdam nachgewiesen.

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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