Geblitzt: Karlsruhe- Wolfartsweier, BAB 8, km 266,700 Stuttgart- Frankfurt- Fehler bei der Messung!

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Wenn Ihnen vorgeworfen wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten zu haben, kann eine Überprüfung der Messung durch einen spezialisierten Anwalt sinnvoll sein. Rechtsanwalt Andreas Junge spezialisiert sich darauf, Messungen, insbesondere solche mit dem Lasermessgerät PoliScan Speed FM 1, zu überprüfen, da dieses Gerät aufgrund einer überlangen Messstrecke und unbefriedigender Ausrichtung häufig zu falschen Ergebnissen führt. Mehr alsdie Hälfte der Messergebnisse sind falsch, besonders wenn mehrere Fahrzeuge im Messbereich sind oder das Gerät nicht korrekt ausgerichtet ist. Zudem werden Verfahren eingestellt, wenn Schulungsnachweise für das Messpersonal fehlen oder die Geräteeichung abgelaufen ist. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Junge einfach via E-Mail (junge@jhb.legal) oder Telefon.

Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann lohnt es sich, die Messung durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn die Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed FM 1 ist die Hauptursache dafür, dass überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Das Gerät sendet kontinuierlich Laserstrahlen aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. 

Sobald sich Fahrzeuge im Messbereich befinden, reflektieren sie due Impulse und senden sie zu dem Blitzer zurück. Die dadurch gewonnenen Daten sind dann die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung. Deren Ergebnis ist die gefahrene Geschwindigkeit.

Aber die hier eingestellte überlange Messstrecke führt zu einer nicht gewollten  Auffächerung der ausgesandten Strahlen und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Natürlich werden dadurch auch die Messwerte verfälscht und zwar so häufig, dass schon deswegen etwa jedes zweite Messung falsch ist. Wenn sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet, entstehen Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist kein gerichtsfester Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug vom Gerät erfasst wurde. Der Messsensor muss für eine exakte Messwertbildung außerdem unbedingt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Häufig ist die Ausrichtung aber nicht genau genug. Dann führen schon minimalste Abweichungen zu  völlig überhöhten Messergebnissen. Fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal liegt ein Verwertungsverbot vor. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen, in welchem die Messfehler nachgewiesen werden.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst selbstverständlich auch die  Beauftragung des Sachverständigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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