Gebühr für Parkverstöße in Polen (Stettin / Szczecin)

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In letzter Zeit haben sich zahlreiche Kunden an uns gewandt, die Schreiben und Zahlungsaufforderungen der polnischen Stadtverwaltung erhalten haben, weil sie die Gebühren für das Parken eines Fahrzeugs auf Plätzen, die in der gebührenpflichtigen Parkzone liegen, nicht bezahlt haben. Uns liegen Informationen vor, wonach der Präsident der Stadt Stettin (Prezydent Miasta Szczecin) in letzter Zeit eine große Anzahl von Zahlungsaufforderungen an deutsche Bürger verschickt hat. Meistens bezieht sich die Zahlungsaufforderung auf das Parken eines Autos vor mehreren Jahren und beläuft sich auf sehr hohe Beträge, z. B. 50.000,00 PLN, da die Forderung alle festgestellten Verstöße im Zusammenhang mit dem Parken eines bestimmten Autos umfasst.


Nach Erhalt eines Mahnschreibens stellen sich für deutsche Kunden meist die folgenden Fragen:

- ob die Verstöße verjährt sind,

- ob die Verantwortung für das Parken ohne Parkschein beim Fahrzeugführer oder beim Fahrzeughalter liegt,

- ob die Höhe der Gebühr korrekt ist,

- ob der Präsident der Stadt Stettin (Prezydent Miasta Szczecin) oder die Stadtverwaltung von Szczecin befugt ist, den geforderten Betrag durch einen deutschen Gerichtsvollzieher oder das deutsche Finanzamt einzutreiben,

- ob die Gebühren für festgestellte Verstöße zusammengerechnet werden können.


Jeder Fall ist anders und muss sorgfältig geprüft werden. In Anbetracht der kurzen Zahlungsfrist, die in dem Schreiben angegeben ist, bitten wir Sie, uns das Schreiben, das Sie von Polen erhalten haben, über das Kontaktformular oder direkt per E-Mail (pkilian@kancelaria-info.pl) zuzusenden, damit wir den Fall gründlich und schnell prüfen können.


Wir möchten darauf hinweisen, dass es in den meisten Fällen möglich ist, die vom Präsident der Stadt Stettin (Prezydent Miasta Szczecin) oder der Stadt Stettin geforderten Beträge zu vermeiden. Wir haben viel Erfahrung und Erfolg in dieser Art von Fällen. Gleichzeitig möchten wir Sie davor warnen, sich in den oben genannten Angelegenheiten an Anwälte zu wenden, die keine Kenntnisse des polnischen Rechts haben, denn die von den polnischen Behörden geforderten Gebühren sind keine Strafen für Vergehen nach dem Gesetzbuch für Ordnungswidrigkeiten, wie solche Personen oft vermuten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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