Gemeinsames Bankkonto im Trennungsjahr?

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Vertrauen ist gut - die Entziehung der Kontovollmacht im Zweifel aber noch wichtiger. Wenn sich ein Paar trennt und auf die wirtschaftliche Abwicklung der Ehe hinsteuert, soll für beide Partner Klarheit herrschen. Wem gehört welches Geld und wer kann darüber verfügen? Wer ist für Kontoüberziehungen verantwortlich, und was ist eine Kontoplünderung? Nicht nur für den Abgleich Ihrer beider Vermögen am Tag der Ehe und später an dem der Trennung (wichtig für den Zugewinnausgleich) ist ein Blick auf Ihr Konto und dessen Geschäftsbedingungen empfehlenswert, sondern auch für Tag X - dem Tag der Trennung. Wer die Scheidung ins Auge fasst oder glaubt, der andere macht bald Ernst, sollte sich vorab den Überblick holen.

"Gemeinsames" Konto und "eigenes" Konto

Laut einer Statistik aus dem Jahr 2016 über Bankkonten unter Paaren (verheiratet und unverheiratet) verfügten 70 % der befragten Unter-30jährigen über ausschließlich ihr "eigenes" Konto, während die Über-50jährigen zu 40 % ausschließlich ein Bankkonto zusammen mit ihrem Partner besaßen. Im Alter tendiert man offensichtlich dahin, sich die Geldflüsse des Alltags zu vereinfachen, eventuell weil man sich auch schon lange kennt und einander vertrauen kann.

Bei einem Scheidungsvorhaben interessiert das nur nicht mehr so sehr, denn jetzt ist sich so mancher verständlicherweise selbst der nächste. Wer verheiratet ist, für den gelten die Begriffe "gemeinsam" und "eigen" sowieso als etwas anderes, als wenn Sie nicht verheiratet sind. Dass ein Ehepartner ein zusätzliches Konto auf eigenem Namen führt, führt nicht zwangsläufig dazu, mit dem Geld "eigene Kasse" machen zu können - es ist im Fall einer strittigen Trennung in erster Linie eine praktikable Möglichkeit, weiter Dinge bezahlen zu können.

Darf man im Trennungsjahr ein gemeinsames Konto haben?

Dürfen schon. Jedoch sollen...? Es kann Ihnen niemand verbieten, wenn Sie ein Bankkonto oder Wertpapierdepot zunächst unangetastet lassen. Wer der Verlockung jedoch im Trennungsjahr doch erliegt, eine Ausgabe darüber zu tätigen, über die kein beiderseitiges Einverständnis vorliegt, löst ggf. eine Kettenreaktion aus. 

Sinn der sofortigen Kontentrennung ist, Klarheit zu schaffen. Klarheit darüber, wer bis zum Trennungsdatum wie viel besessen hat. Beiderseitige Ausgaben, am "besten" noch in Minibeträge zerstückelt und nur mühsam rückverfolgbar, an wen die Zahlung ging, führen nur zu Verwirrung und Streit. Anschaffungen im Trennungsjahr sind ein komplexes Thema, und wenn Ihr Partner sich von Ihrem gemeinsam erwirtschafteten Gelde noch schnell ein Boot kaufen sollte, sorgen Sie wenigstens für die Gewissheit, dass er es mit einem Konto tut, an das Sie ohnehin nicht herangekommen wären.

Wir haben ein Gemeinschaftskonto - was muss man jetzt beachten?

In Banksprache wird ein gemeinsames Konto oft als Gemeinschaftskonto bezeichnet. Dieses Konto steht im Namen beider Partner, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder in einer Partnerschaft leben. Trotz seiner Bezeichnung als Partnerkonto unterscheidet es sich nicht großartig von einem herkömmlichen Girokonto, außer dass es zwei Kontoinhaber hat. Für die Kontoeröffnung fordern Banken in der Regel übereinstimmende Adressen der Kontoinhaber. 

Abhängig von der gewählten Kontovariante, entweder als "Und-Konto" oder "Oder-Konto", kann entweder jeder Partner alleinige Verfügungen treffen oder beide Partner müssen gemeinsam agieren. Letzteres dürfte eine absolute Ausnahme sein. Wer in der Ehe typische größere Ausgaben tätigt, hat normalerweise noch andere Kontrollmechanismen vor sich, zum Beispiel beim Verkauf des Elternhauses beim Notar.

Darf der Partner Geld abheben, nachdem ich ihm die Trennung eröffnet habe?

Wenn Sie sich trennen, kann Ihr Ehepartner theoretisch das gemeinsame Konto leeren. Obwohl Sie vielleicht den Großteil des Geldes eingezahlt haben, hat jeder von Ihnen grundsätzlich Anspruch auf die Hälfte des Guthabens, da es ein Gemeinschaftskonto ist (laut OLG Bremen, Urteil vom 4.3.2014, 4 UF 181/13). Sollte Ihr Ehepartner mehr als seinen Anteil entnehmen, können Sie in der Regel die Rückzahlung der Differenz fordern.

Wie kann ich eine Kontoplünderung verhindern?

Überprüfen Sie die Geschäftsbedingungen Ihrer Bank. Oftmals ist darin festgehalten, dass jeder Inhaber eines gemeinsamen Kontos das Einzelverfügungsrecht des anderen gegenüber der Bank aufheben kann. Dieser Aufhebungsvorgang beeinflusst jedoch nur zukünftige Transaktionen und kann bereits durchgeführte Transaktionen des anderen Kontoinhabers nicht ungültig machen. Es ist empfehlenswert, diese Aufhebung schriftlich oder direkt in einer Filiale der Bank zu kommunizieren, um Beweise zu haben. Als Resultat können dann beide Kontoinhaber nur gemeinsam über das Konto verfügen. Das ursprüngliche "Oder-Konto" wird somit in ein "Und-Konto" umgewandelt.

Ein besonderes Augenmerk sollten Sie auf die Zugangsdaten für das Onlinebanking legen. Wie Banken diese, je nach bisheriger Authentifizierungsmethode, in so einem Falle ändern, ist individuell.

Kann ich das Gemeinschaftskonto einfach auflösen?

Normalerweise ist es so, dass alle Kontoinhaber zusammen entscheiden müssen, um ein Gemeinschaftskonto aufzulösen. Daher kann Ihr Ehepartner dieses Konto nicht ohne Ihre Einwilligung schließen, Sie aber auch nicht. Um die gemeinsamen Ansprüche aus diesem Konto zu klären, hilft es natürlich sich zusammenzusetzen und die Abwicklung des Kontos in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festzuhalten.

Bevor Sie sich auf Nimmerwiedersehen von Ihrem Konto verabschieden, prüfen Sie, ob Sie die Höhe des Kontostands zum Zeitpunkt der Eheschließung als Nachweis haben. Den Kontoauszug von diesem Datum und den vom Tag der Trennung müssen Sie aufheben.

Was ist, wenn mein Partner lediglich eine Vollmacht über mein eigenes Konto hat/te?

Eine Option zum Gemeinschaftskonto könnte sein, dass Sie das Girokonto alleine führen und Ihrem Partner eine Berechtigung geben, darüber zu verfügen. Falls Sie sich trennen, muss diese Berechtigung bei der Bank umgehend zurückgezogen werden. Dieser Schritt hebt die Vollmacht auf. Es ist ratsam, diese Annullierung schriftlich oder direkt in der Bankfiliale vorzunehmen, um Beweise zu haben. Falls Ihr Partner das Konto genutzt hat, bevor die Vollmacht zurückgezogen wurde, haften Sie gegenüber der Bank für etwaige Kontoschulden. Sie könnten jedoch versuchen, Ansprüche gegenüber Ihrem Partner geltend zu machen. Gegenüber der Bank trägt Ihr Partner jedoch keine Verantwortung für den Kontostand.

Kontoführungsbefugnis bei Tod des Ehepartners

Verstirbt Ihr Partner vor der Scheidung, dürfen Sie nur zusammen mit den Erben über ein Konto verfügen, das wegen Plünderungsgefahr vorher zum Und-Konto verändert wurde. Dieses gilt selbst dann, wenn Ihr Gehalt auf das Gemeinschaftskonto überwiesen wird. Ein nochmaliger Appell an eine Drei-Kontenführung.

Alles in allem

Das Trennen eines Bankkontos ist, wenn es relativ früh über die Bühne geht, relativ einfach. Einen Hausstand auseinander zu dividieren oder das Besuchsrecht der Kinder zu verhandeln, ist schwieriger. Trotzdem sollten Sie sich vorab überlegen, ob Sie alle Kontonummern, Zugangsdaten oder sonstigen Informationen über das betreffende Konto zur Verfügung haben, um an Tag X nicht plötzlich noch den Partner fragen zu müssen, wie sie das ganze jetzt eigentlich machen sollten.

Bei Fragen zum Bankaccount oder generell zur Scheidung wenden Sie sich gern vertrauensvoll über das untenstehende Kontaktformular an uns.

Ihr Rechtsanwalt

Oliver Worms

Foto(s): iurFRIEND

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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