Grundstueckskauf Spanien Mallorca, Nebenkosten Steuerart 2023
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Grundstueckskauf Mallorca, Katalonien, Spanien Grunderwerbssteuer oder Umsatzsteuer als wesentliche Nebenkosten
Es gibt verschiedenste Fallkonstellationen beim Grundstueckskauf oder Immobilienkauf auf Mallorca, Spanien
Der Immobilienkäufer hat auf Mallorca folgende Nebenkosten
a. Grunderwerbssteuer oder Umsatzsteuer mit Dokumentensteuer
b. Notar, Grundbuchkosten
c. Anwalts und Steuerberaterkosten
Nach dem Erwerb. Laufende Steuern fuer nicht steuerlich Ansaessige in Spanien
a. Nichtresidentensteuer
b. Vermoegenssteuer ab 700.000 Euro Anschaffungskosten
c. Grundsteuer der Gemeinde
In der heutigen Darstellung soll es nur um die Grunderwerbssteuer, oder Umsatzsteuer gehen.
- Grundstueckskauf: Baugrundstueck vom Unternehmer
21% IVA (Umsatzsteuer) + 1.5% AJD (Dokumentensteuer) - Grundstueckskauf: Ackerland (rustico) vom Unternehmer
keine Umsatzsteuer, keine Dokumentensteuer, aber Grunderwerbssteuer (ITP)8-11.5% (voraussichtlich im Jahre 2023: 13%) (Katalonien: 10%) - Grundstueckskauf unter Privatpersonen: Stets nur die Grunderwerbssteuer
- Sonderfall: Grundstueckskauf Ackerland (rustico) mit Baugenehmigung. Selbst der Kauf vom Unternehmer kann umsatzsteuerfrei sein, deshalb hat der Gesetzgeber die Moeglichkeit gegeben, dass auf die Umsatzsteuerfreiheit verzichtet wird, wenn ein Grundstueckskauf von Rustico stattfinden soll und der Erwerber Unternehmer ist und dort ein Neubau errichtet, da damit die Umsatzsteuer beim Verkauf der Immobilie als Vorsteuer geltend gemacht werden koennte. Diese Fallkonstellation ist im Einzelfall zu pruefen und hat besondere Steuersaetze, bei Verzicht gilt: 21% Umsatzsteuer + 2.5% Dokumentensteuer, statt 1.5%.
- Immobilienkauf Neubau vom Unternehmer: Umsatzsteuer 10% + 1.5% AJD
- Immobilienkauf Vollrenovierung vom Unternehmer: Umsatzsteuer 10% + 1.5% AJD
- Immobilienkauf aus zweiter Hand: 8-11.5% Grunderwerbssteuer und weder Umsatzsteuer noch Dokumentensteuer
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