Habe ich bei Mobbing eine Chance vor Gericht? Fachanwalt für Arbeitsrecht De Backer klärt auf!

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Der gemobbte Gärtner

Im Jahre 2003 kam ein alter Klassenkamerad zu mir und berichtete, wie er seit Jahren auf seiner Arbeit (er arbeitete als Gärtner bei einer städtischen Einrichtung) von seinen Arbeitskollegen „gemobbt“ wurde. 

Er war verzweifelt und litt unter Depressionen. Ich beschäftigte mich damals zwar schon seit Jahren mit arbeitsrechtlichen Problemen, dabei ging es aber meistens um Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen oder Gehaltsklagen.

Erstmals erlebte ich „hautnah“ (und war schockiert), was es bedeutet, wenn man auf der Arbeit nicht gegrüßt wird, Informationen nicht bekommt, die man benötigt, um die Arbeit ordentlich erledigen zu können, man jemanden regelmäßig „auflaufen“ lässt, Gerüchte verbreitet werden, Arbeitsleistungen ständig kritisiert oder schlechtgeredet werden, (konstruktive) Gespräche vermieden oder Arbeitskollegen (oder Vorgesetzte) sich schlichtweg nicht mehr ansprechen lassen. Die ganze Arbeitswelt bricht zusammen. 

Da ich mit dem Klassenkameraden auf dem Gymnasium „Ziehenschule“ in Frankfurt am Main das kleine Latinum gemacht hatte (wir saßen immer nebeneinander), kam mir die alte lateinische Redewendung von Plautus (in seinem Werk „Asinaria“) in den Sinn; später von dem Philosophen Thomas Hobbes etwas abgewandelt:

„Homo homini lupus est“. Auf Deutsch: Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf.

Tja, was kann ein Mensch einem anderen Menschen nicht alles antun!

Ich stellte rasch fest, dass das Thema „Mobbing“ im Arbeitsrecht (Rechtsprechung/Literatur) sehr stiefmütterlich behandelt wurde und oft (bei Angesprochenen) mit den Worten abgetan wurde, „man solle nicht so empfindlich sein und sich nicht so anstellen“.

War dies die Lösung? … Sicher nicht!

Mir wurde klar, dass ich als Anwalt hier unbedingt helfen sollte. 

Warum wird gemobbt?

Diese Frage stellt man mir fast immer. Meine Antwort: Der „Mobber“ möchte (im Regelfall) den „Gemobbten“ zu einer Eigenkündigung bewegen, er möchte ihn loswerden. Meine Erfahrung: Oft sind die Betroffenen überdurchschnittlich gute und engagierte Mitarbeiter, sie haben vielleicht ihren eigenen Arbeitsstil oder sind überqualifiziert, sie werden deshalb als (unliebsame) Konkurrenz empfunden oder „passen nicht in das Team“ und „müssen weg“.

So war es auch bei meinem Klassenkameraden: Er kam immer zur Arbeit mit der FAZ (Frankfurter Allgemeinen Zeitung), war immer freundlich, höflich und zuvorkommend und hatte als Hobby das Kirchenorgelspielen (Bach-Sonaten). Dass er der Einzige war, der Abitur hatte, betonte er nicht, es fiel aber auf. 

Seine Arbeitskollegen pflegten einen etwas barscheren Umgangston und präferierten – in den Arbeitspausen – die Bild-Zeitung als Informationsquelle und machten sich regelmäßig über das Kirchenorgelspielen lustig. Irgendwann fing es dann an, dass seine Fähigkeiten als Gärtner schlechtgeredet, er gemieden und schikaniert wurde. 

Welche Lösungen gibt es?

Zunächst sollte man sich klar werden, ob man in dem Unternehmen bleiben möchte oder es nicht besser ist, zu gehen. Danach richtet sich dann die Strategie (dazu an dieser Stelle bald mehr...)

Wichtig ist sicher auch, den Begriff (oder Vorwurf) „Mobbing“ (da negativ konnotiert) nicht zu schnell zu verwenden. Ich spreche lieber von „Persönlichkeitsrechtsverletzungen“.

Wie sind die Chancen vor Gericht?

90 Prozent der „Mobbingfälle“ (ich habe in den letzten 15 Jahren sicher über 1500 Fälle bearbeitet) finden in meiner Praxis eine außergerichtliche Lösung und das ist auch gut so. 

Man sollte sich deshalb an einen Anwalt wenden, der regelmäßig Mobbingfälle bearbeitet, am besten sicherlich auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. 

Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist nur das Mittel zweiter Wahl und kostet Zeit, Nerven und Geld. 

Wenn es allerdings zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, sollte dies auch ein Anwalt machen, der Erfahrung hat. Denn oft muss man einen (kleinen) Umweg gehen, um zum Ziel zu kommen! 

Ich habe in 2018 eine große Deutsche Bank (nomen est omen) auf Feststellung des arbeitsvertraglichen Zurückbehaltungsrechtes und 40.000,00 € Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen/AGG Verstößen zum Nachteil einer Behinderten verklagt (ArbG Frankfurt am Main Az. 1 Ca 3588/18) und dort folgenden Vergleich erwirkt/erstritten: 

Umgehende bezahlte Freistellung bis zum Auflösungszeitpunkt und Zahlung einer Abfindung von 160.000,00 €.

In einem weiteren, von mir geführten Prozess habe ich eine große deutsche Versicherung (die größte!) auf Feststellung des arbeitsvertraglichen Zurückbehaltungsrechtes und 75.000,00 € Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen verklagt (ArbG Frankfurt am Main Az. 16 Ca 5201/18) und dort (am 27.09.2018) einen Vergleich mit (u. a.) folgendem Inhalt erwirkt: 

Zahlung einer Abfindung von 100.000,00 € und 15-monatige bezahlte Freistellung.

Bitte verstehen Sie dies nicht so, dass immer solche Ergebnisse erreicht werden; es kommt natürlich auch darauf an, wie lange Sie schon in dem Unternehmen arbeiten, wie die Beweissituation ist und wie lange die Persönlichkeitsrechtsverletzungen angedauert haben und zu welchen Schäden es dadurch gekommen ist.

Ich wollte Ihnen mit diesen Urteilen (bzw. den erreichten Ergebnissen) nur dokumentieren, dass Mobbingfälle keineswegs „aussichtslos“ sind, wie dies – manchmal – von Kollegen kolportiert wird (die solche Fälle aber auch gar nicht bearbeiten!). 

Auch bei Rechtsschutzversicherungen höre ich manchmal die absurdesten Argumente, warum „alles nicht so schlimm sei“ und ja „eigentlich“ gar kein Rechtsschutzfall vorliege. 

Sie können mich gerne (am besten per E-Mail) kontaktieren, wenn Sie (auf der Arbeit) ein „Mobbing-Problem haben, ich schicke Ihnen dann einen Fragebogen zu.

Über mein Sekretariat (Frau Katharine Maith) können Sie von montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr auch einen Telefontermin (oder persönlichen Termin) vereinbaren.

Sinnvoll ist, wenn ich vor dem Besprechungstermin folgende Unterlagen von Ihnen erhalte: 

  1. Fragebogen „Persönlichkeitsrechtsverletzungen“ (bitte anfordern!)
  2. Arbeitsvertrag (Kopie)
  3. Gehaltsabrechnung Dezember und letzte, aktuelle Gehaltsabrechnung
  4. Kopie der Rechtsschutzversicherungspolice (falls vorhanden)

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, betragen die Erstberatungskosten 249,90 €.

Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und bundesweit tätig.

Rechtsanwalt Patrick de Backer

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Spezialist gegen Mobbing

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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