Häufig krank: Wann darf der Arbeitgeber deshalb kündigen?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Erkältung, Migräne, Rückenschmerzen: Wer über die Jahre wegen verschiedener Erkrankungen am Arbeitsplatz immer wieder fehlt, riskiert die Kündigung. Nur: Wann darf der Arbeitgeber wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen kündigen? Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck klärt über die Voraussetzungen einer solchen Kündigung auf:

Es gibt grundsätzlich zwei Arten einer krankheitsbedingten Kündigung: Erstens darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen lang andauernder Krankheit kündigen, wenn er zum Zeitpunkt der Kündigung wegen der Dauer der Erkrankung und der Umstände davon ausgehen muss, dass der Arbeitnehmer dauerhaft krank bleibt.

Und der Arbeitgeber darf, zweitens, kündigen, wenn der Arbeitnehmer immer wieder für kürzere Dauer krank ist. Wann darf er das?

Grundsätzlich ist eine Kündigung zulässig, wenn der Arbeitnehmer mehrere Jahre hintereinander mehr als 6 Wochen im Jahr, also: für die Dauer der Entgeltfortzahlung, krankheitsbedingt gefehlt hat. Beruhen die Fehlzeiten auf derselben Erkrankung, beispielsweise auf einem chronischen Rückenleiden, geht man in solchen Fällen regelmäßig von einer negativen Gesundheitsprognose aus, das heißt: man geht davon aus, dass der Arbeitnehmer auch weiterhin ähnlich oft fehlen wird. Diese negative Prognose ist eine der Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung.

Was aber, wenn die Fehlzeiten unterschiedliche Krankheitsursachen hatten? Was, wenn der Arbeitnehmer in einem Jahr häufig wegen Migräne ausfiel, im zweiten Jahr oft erkältet war, im dritten Jahr wegen psychischer Leiden fehlte und im vierten Jahr wegen Rückenschmerzen zuhause blieb? Auch hier braucht man eine negative Prognose, wenn man wirksam kündigen will!

Das Bundesarbeitsgericht sagt dazu: Ist der Arbeitnehmer wegen verschiedener Erkrankungen jahrelang immer wieder insgesamt sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig, gilt dies als Anschein einer generellen Anfälligkeit für Erkrankungen. Deshalb muss man auch in diesen Fällen grundsätzlich davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft weiterhin so oft am Arbeitsplatz fehlen wird. Das heißt: Auch wer wegen unterschiedlicher Krankheiten häufig fehlt, muss damit rechnen, dass die negative Gesundheitsprognose bejaht wird.

Arbeitnehmer, denen wegen Krankheit gekündigt wurde, sollten sich dennoch regelmäßig dagegen wehren. Eine Kündigungsschutzklage hat hier oft gute Chancen auf Erfolg. Häufig scheitert die Kündigung an der negativen Prognose, oder an den Voraussetzungen der Betriebsratsanhörung oder am fehlenden oder fehlerhaften betrieblichen Eingliederungsmanagement. Der Arbeitgeber muss den gekündigten Mitarbeiter dann regelmäßig wieder einstellen oder ihm zumindest eine hohe Abfindung zahlen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 22 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema