Haft wegen Rundfunkbeitrag?

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Er spaltet die Gesellschaft: Der Rundfunkbeitrag, vielen auch noch als GEZ-Gebühr bekannt. Erst neulich machte er wieder Schlagzeilen, als am 05.08.2021 das Bundesverfassungsgericht über eine Erhöhung des Beitrags um 86 Cent auf 18,36€ pro Monat entschied. Dabei stehen die Kosten für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesellschaften schon seit Jahren in der Kritik. Die Gebühren werden pro Haushalt erhoben, völlig unabhängig davon, ob Sender wie ZDF oder ARD genutzt werden. Deshalb steigt die Zahl derjenigen, die die Zahlung der Gebühr verweigern. Doch was passiert eigentlich, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt?

Sollte man die GEZ-Gebühr nicht bezahlen, so bleibt das natürlich nicht unbemerkt und man muss mit Konsequenzen rechnen.


1. Zahlungsfrist

Die GEZ-Gebühr wird monatlich erhoben und beträgt seit dem August 2021 18,36€. Abgerechnet wird üblicherweise vierteljährlich, man kann den Beitrag aber auch schon im Voraus für ein halbes oder sogar ein ganzes Jahr bezahlen. Bezahlt man den Beitrag vierteljährlich, so wird der Beitrag zur Mitte des dritten Monats fällig. Dabei hat man eine Zahlungsfrist von vier Wochen einzuhalten.



Wussten Sie schon, dass eine Insolvenz Sie grundsätzlich nicht vom Rundfunkbeitrag befreit? Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung beantragt werden.



2. Festsetzungsbescheid

Sollte man nach vier Wochen den offenen Betrag nicht beglichen haben, so flattert ein sogenannter Festsetzungsbescheid der Rundfunkgesellschaften ins Haus. In diesem Bescheid sind die offenen Zahlungen aufgeführt. Zudem wird ein Säumniszuschlag erhoben in Höhe von einem Prozent des offenen Betrages, aber mindestens 8 Euro.

Sollte man also die vierwöchige Zahlungsfrist mal verpassen, so muss man zwar den Säumniszuschlag bezahlen, aber man kommt noch mit einem blauen Auge davon.


3. Widerspruch

Ab Zugang des Festsetzungsbescheides hat man nochmals vier Wochen Zeit, um die GEZ-Gebühr zu bezahlen. Außerdem hat man die Möglichkeit Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid einzulegen, sollte man beispielsweise von der Gebühr befreit sein oder sie schon bezahlt zu haben.

Nach den vier Wochen ohne Bezahlung oder Widerspruch wird der Festsetzungsbescheid bestandkräftig. Der Bescheid stellt dann den notwendigen Titel dar, um eine Zwangsvollstreckung betreiben zu können.


4. Zwangsvollstreckung

Die Art und Weise der Zwangsvollstreckung wird nicht von der Rundfunkgesellschaft festgelegt, sondern wird von den Vollstreckungsbehörden der Gemeinden durchgeführt. Zuerst erhält man ein Schreiben von der Vollstreckungsbehörde, dass ein Vollstreckungsauftrag vorliegt.


Tipp: Noch ist Hilfe möglich! Melden Sie sich bei der Vollstreckungsbehörde oder dem Gerichtsvollzieher und schlagen Sie eine Stundung vor. 


Ab jetzt drohen Ihnen verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen. Zuerst wird sich ein Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft einholen. Er möchte also Informationen über Ihre berufliche und finanzielle Situation erhalten. Über Lohnpfändung, Kontopfändung oder Sachpfändung haben die Vollstreckungsbehörden viele Möglichkeiten. Am üblichsten ist dabei die Kontopfändung, da sie für die Rundfunkgesellschaften am einfachsten und günstigsten ist. Sogar Lebensversicherungsbeiträge und Sozialleistungen können gepfändet werden. 

Sollte man gegenüber dem Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft verweigern, so kann ein Haftbefehl ergehen und es drohen bis zu sechs Monate Erzwingungshaft. Diese kann bei Abgabe der Vermögensauskunft frühzeitig beendet werden. Allerdings haben die Rundfunkanstalten bereits klargestellt, dass sie von diesem Mittel in Zukunft absehen werden.

Wird die Erzwingungshaft nach sechs Monaten ohne die Abgabe der Vermögensauskunft von Amts wegen beendet, so ist eine erneute Inhaftierung nach zwei Jahren wieder möglich.

Wird die GEZ-Gebühr länger als sechs Monate nicht bezahlt, so begeht man nach Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000€ rechnen.


5. Langzeitfolgen

Sollte man nach langer Weigerung den Beitrag dann doch beglichen haben, so gibt es doch ein Nachspiel: Wird wie vorher bereits erwähnt, eine Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher eingeholt, so wird dies zwangsläufig bei der SCHUFA vermerkt. Wie Sie sich nun vielleicht bereits denken können, wird eine Beantragung eines Kredites oder die Wohnungssuche zur Herausforderung, wenn man einen negativen SCHUFA-Eintrag vermerkt hat. Der Eintrag bleibt natürlich nicht für immer gespeichert, sondern wird in der Regel nach drei Jahren automatisch gelöscht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Eintrag auch früher gelöscht werden.

Natürlich ist es Ihre persönliche Entscheidung, ob Sie die Rundfunkgebühr bezahlen möchten oder nicht. Doch Sie sollten sich bewusst machen, welche Konsequenzen Ihr Widerstand hat.


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Foto(s): https://sg-kanzlei.de


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