Haftung des Bauunternehmers für Brandschaden wegen falsch ausgewähltem Elektrokasten
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Selbst in einem trockenen und beheizten Heizungsraum muss der Elektroinstallateur einen Verteilerschrank mit Schutz gegen tropfendes Wasser auswählen, wenn er nicht ausschließen kann, dass in dessen Nähe wasserführende Leitungen verlegt werden.
Dringt wegen eines Mangels der Kellerabdichtung Wasser in den Heizungsraum und wegen eines Montagefehlers (falsche Einführung der Kabel) trotz richtiger Schutzklasse in den Verteilerschrank ein und verursacht so einen Kurzschluss, haftet der Elektroinstallateur für den darauf beruhenden Brandschaden.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2010 - 2 U 185/09
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