Handlungsbedarf auf Grund von Änderungen bei der Selbstanzeige

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Auf Grund einer Abstimmung zwischen den Bundesländern ist es geplant, die Anforderungen an die Selbstanzeige zu erhöhen. Bei der Selbstanzeige ist es erforderlich, für die strafrechtlich noch nicht verjährten Steuerhinterziehungen dem Finanzamt die richtigen Angaben und Zahlenmaterial zu liefern, sodass das Finanzamt korrigierte Steuerbescheide erlassen kann.

Bisher galt grundsätzlich eine 5-jährige Verjährungsfrist; zukünftig soll die strafrechtliche Verjährung auf 10 Jahre ausgedehnt werden. Um Straffreiheit zu erlangen, müssen damit für mindestens 10 Jahre die richtigen Angaben nachgeholt werden. Da schon länger keine Teilselbstanzeige mehr möglich ist, haben Fehler für ein Jahr die Unwirksamkeit der gesamten Selbstanzeige zur Folge. Die Verjährung beginnt nicht mit Ende des Veranlagungsjahres, sondern mit Bekanntgabe des Steuerbescheides zu laufen. Daher können bei den jährlichen Einkommensteuererklärungen, abhängig von dem Datum des Steuerbescheides, auch mehr als 10 Veranlagungsjahre strafrechtlich noch nicht verjährt sein. Problematisch kann dann für eine Selbstanzeige bzgl. ausländischer Kapitalerträge sein, dass z. B. Schweizer Banken nur für einen Zeitraum von 10 Kalenderjahren verpflichtet sind, Unterlagen aufzuheben. Für frühere Jahre erhält man von dort keine für eine Selbstanzeige erforderlichen Unterlagen.

Des Weiteren wird der Hinterziehungsbetrag, bei dem für die Straffreiheit Zuschlagszahlungen erforderlich sind, von € 50.000,00 auf € 25.000,00 gesenkt; statt bisher 5% ist der Zuschlag zukünftig gestaffelt von 10 bis 20%, abhängig von der Hinterziehungshöhe. Auch ist die Zahlung von Hinterziehungszinsen von 6% pro Jahr künftig Wirksamkeitsvoraussetzung für die Selbstanzeige.

Zwar ist die Gesetzesänderung erst zum 01.01.2015 geplant, allerdings sollte hier nicht zu lange gewartet werden, da die Vorbereitung einer Selbstanzeige oftmals einer gewissen Zeit bedarf, wie das Negativ-Beispiel des bekannten Fußballmanagers zeigt. Insbesondere kann die Anforderung von Unterlagen bei ausländischen Banken einige Zeit in Anspruch nehmen.


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