Hauptmerkmale wichtiger Rechtsformen für die Firmengründung in Spanien

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In diesem kurzen Artikel werden die Hauptmerkmale der geläufigsten Gesellschaftstypen für eine Firmengründung in Spanien zusammengefasst und miteinander verglichen.

Mindestanzahl der Gesellschafter

Die Mindestanzahl der Gesellschafter für die Sociedad Anonima (S.A.), die Sociedad de Responsabilidad Limitida (S.L./S.R.L.) sowie die Sociedad Limitada Nueva Empresa (S.L.N.E.) beläuft sich auf einen Gesellschafter; dies gilt auf für die Betätigung als Einzelunternehmer (Empresario Individual).

Ausnahmen für die S.L.N.E.

Bei der S.L.N.E. muss eine Ausnahme beachtet werden: Die Höchstanzahl der Gesellschafter ist auf fünf (natürliche Personen) beschränkt. Die Gründung einer S.L.N.E. durch eine einzelne Person ist ausdrücklich zulässig und bedarf im Gegensatz zur S.L./S.R.L. und S.A., die in diesem Fall den Zusatz „Sociedad Unipersonal“  führen müssen, keines Zusatzes.

Die gründende Person darf allerdings nicht bereits Einzel(gründungs)gesellschafter einer (weiteren) S.L.N.E. sein.

Gesellschaftskapital

Für den Einzelunternehmer ist kein Mindestgesellschaftskapital vorgeschrieben.

Für die Gründung der übrigen Gesellschaftsformen gliedert sich das Mindestgesellschaftskapital wie folgt:

  • für die Gründung einer S.A. müssen mindestens 60.000 € hinterlegt werden – diese sind nicht voll einzuzahlen;
  • für die Gründung einer S.L./S.R.L. sind mindestens 3000 € Gesellschaftskapital voll einzuzahlend und
  • für die Gründung einer S.L.N.E. müssen mindestens 3012 € nur durch Geldeinlage eingebracht werden. Bei der S.L.N.E. ist zu beachten, dass das Kapital 120.202 € nicht überschreiten darf, da ansonsten eine Umwandlung in eine S.L./S.R.L. erfolgt.

Haftung

Der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen. Die Haftung sowohl bei der S.A., als auch bei der S.L./S.R.L. und S.L.N.E. ist auf das in die Gesellschaft eingebrachte Stammkapital begrenzt.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Gesellschaftsformen in Spanien finden Sie im Rechtstipp „Rechtsformen für eine Firmengründung in Spanien“.



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